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Schadenersatzansprüche wegen Kapitalanlagen beim DEGI International ImmobilienfondsVorsicht vor möglicher Verjährung
Mit Bekanntmachung vom 25. Oktober 2011 hat die Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH die Anleger des DEGI International Fonds darüber informiert, dass der Fonds zum 15. Oktober 2014 geordnet aufgelöst wird.
Die Auflösung des Fonds führt dazu, dass die Anleger Erlöse aus der Veräußerung der Vermögenswerte des Fonds erhalten. Die Auflösung soll bis zum 15. Oktober 2014 abgeschlossen sein. Danach sind die Anteilsscheine wertlos. Da die Immobilien somit unter zeitlichem Druck veräußert werden, bestehen erhebliche Bedenken, ob der Anleger tatsächlich sein eingesetztes Kapital zurückerhält. Spätestens nach dieser Mitteilung sollte man Schadenersatzansprüche prüfen lassen.
Nach unseren Erfahrungen wurde damit geworben, dass der DEGI International mündelsicher ist und kein Risiko bei der Kapitalanlage bestehe. Die Aussage ist jedoch falsch. Per se ist die Anlage im DEGI International nicht mündelsicher. Nur auf Antrag kann er im Einzelfall vom Vormundschaftsgericht als mündelsichere Anlage zugelassen werden. An der gerichtlichen Zulassung als mündelsichere Kapitalanlage bestehen jedoch erhebliche Bedenken, da der DEGI International Fonds im Gegensatz zu den vom Gesetz vorgesehenen mündelsicheren Anlagen erhebliche Risiken aufweist. Das durch das Adjektiv mündelsicher suggerierte Höchstmaß an Sicherheit bei der Kapitalanlage trifft nach unserer Auffassung für den DEGI International nicht zu. Dies zeigt die nunmehr beschlossene Auflösung des Fonds und der Verkauf des Immobilienvermögens.
In aller Regel wurde auch nicht darüber aufgeklärt, dass der DEGI International Immobilienfonds nicht dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken oder der Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken GmbH unterfällt, wie z.B. Spareinlagen und somit die Anlage nicht gegen eine Insolvenz abgesichert ist.
Aufgrund der drohenden Verjährung wird dringend die Prüfung von Schadenersatzansprüchen angeraten.
Gerne dürfen Sie sich an
Herrn Christian Kühn Rechtsanwalt und Bankkaufmann Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Insolvenzrecht
unter der Telefonnummer 07121 - 324 310 wenden. |
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