Um eine kompetente Beratung und Fallbearbeitung anbieten zu können, legen wir großen Wert auf Spezialisierungen.
Die meisten unserer Anwälte sind ausgewiesene Experten und dürfen in verschiedenen Rechtsgebieten die Berufsbezeichnung "Fachanwalt” führen. Diese wird von der Rechtsanwaltskammer erst dann verliehen, wenn der Nachweis besonderer Fachkenntnisse und einer Mindestzahl von bearbeiteten Fällen in dem jeweiligen Sachgebiet geführt ist. Der Fachanwalt ist zur jährlichen Fortbildung verpflichtet und hat diese gegenüber der Berufsaufsicht nachzuweisen.
