Dr. Kroll & Partner Rechtsanwälte, Gebühren

Gebühren


Die Vergütung des Rechtsanwalts ist im seit dem 1. Juli 2004 geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt. Das RVG dient immer dann zur Bestimmung der Anwaltsvergütung, wenn keine anderweitige Honorarvereinbarung getroffen wurde.

Die Regelungen des RVG sind leider sehr unübersichtlich gestaltet, so dass eine konkrete Aussage über die Höhe der anfallenden Gebühren stets die genaue Kenntnis des Einzelfalles voraussetzt.

Maßgebend für die Bestimmung der Höhe der anfallenden Gebühren sind insbesondere der Gegenstandswert der Angelegenheit, die Art (Gebührentatbestände) und der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit.

Eine Anwaltsvergütung kann auch auf Basis eines Stunden- oder Festhonorars vereinbart werden. Vor allem bei unternehmensbezogenen Dauermandatsverhältnissen bieten wir besondere Vergütungsmodalitäten an. Für Fragen hierzu stehen wir gerne zur Verfügung.

Weitere Einzelheiten finden Sie im Gebührenrecht.