Verkehrsrecht

Diesel-Abgasskandal: Volkswagen bietet Ausgleichszahlungen für betroffene Kunden an

- Philip Betschinger

In den letzten Wochen erhielten alle Kunden, die sich der Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentrale (vzbv) angeschlossen haben, ein Schreiben von Volkswagen in welchem die Voraussetzungen für einen Vergleich offengelegt wurden:

Volkswagen bietet nun allen Kunden je nach Fahrzeugmodell eine Einmalzahlung im Wege des Vergleichs an. Die Vergleichssumme richtet sich nach dem Modell und dem Modelljahr. Nach einem vorgegebenen Berechnungsschlüssel wird die niedrigste Summe (1.350 €) für die Modelle Polo, Fabia, Roomster, Praktik (alle Skoda) Ibiza (Seat) und Audi A1 mit dem Modelljahr 2008 gezahlt. Beim Modelljahr 2016 gibt es für diese Modelle bereits 3.038 €. Die Beträge gehen nach oben bis zu 6.257 € für einen Audi A6 aus dem Modelljahr 2016.

Betroffene Kunden müssen sich nun bis zum 20.04.2020 entscheiden ob Sie diesen Vergleich annehmen wollen. In der Regel wird dem Kunden durch Volkswagen – für den Fall der Annahme des Vergleichs – eine vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt bezahlt.

Aus unserer Sicht ist von großer Bedeutung, dass das Vergleichsangebot von Volkswagen nur für Fahrzeug gilt die vor dem 01.01.2016 gekauft wurden. Insbesondere für alle Kunden die ihr Fahrzeug nach diesem Zeitpunkt gekauft haben besteht dringender Handlungsbedarf. Mit Abschluss der Musterfeststellungsklage ist in der Regel von einer Verjährung der Ansprüche sechs Monate später auszugehen. Die betroffenen Kunden müssen nun selber Klage gegen Volkswagen einreichen.

Wir verfügen in diesem Zusammenhang über Prozesserfahrung aus zahlreichen Fällen und stehen Ihnen gerne zur Seite.

Dr. Philip Betschinger (LL.M.)

Dr. Philip Betschinger (LL.M.)

Rechtsanwalt
gepr. Versicherungsfachmann (IHK)
Fachanwalt für Versicherungsrecht
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