Erbrecht

Familienschloss der Kelly Family unter dem Hammer

- Armin Abele

Teilungsversteigerung

Es ging durch alle Gazetten: Schloss Gymnich, das Schloss der Musikerfamilie Kelly wird versteigert. Grund dafür sind nicht etwa bestehende Bankverbindlichkeiten, sondern die fehlende Vorsorgeplanung des Vaters der Kelly Family. Nach dessen Tod wurden seine 12 Kinder Erben und damit Miteigentümer des Schlosses. Diese steht seit Jahren leer, kostet Unsummen an Unterhalt und konnte bislang nicht verkauft werden. Der Grund: die Erben sind sich uneinig, weshalb Joey Kelly, derzeit bekanntestes Familienmitglied, nun medienwirksam die Versteigerung forciert hat.

Es müssen also nicht immer Schulden sein, warum eine Immobilie zwangsversteigert wird. Häufig ist, wie auch im Fall der Familie Kelly, ein Erbfall schuld daran, dass oft im Lauf der Jahrzehnte hart erarbeitetes Familienvermögen zerschlagen wird und große Werte verloren gehen. 5,3 Mio. Euro ist das Schloss wert. Nun wurden gerade einmal 1,7 Mio. Euro geboten. Da nicht zumindest die Hälfte des Wertes im ersten Versteigerungstermin geboten wurde, wurde der Zuschlag versagt. Im zweiten Termin gibt es aber keine Wertgrenze mehr, so dass dann ein Zuschlag zu einem noch geringeren Gebot erteilt werden könnte.

Jeder Miterbe kann ohne Angabe von Gründen die Versteigerung einer Nachlassimmobilie beantragen. Bei Eheleuten mit Familienangehörigen kann dies beim Tod des Partners und Streit in der Familie bedeuten, dass der Überlebende nicht nur seinen Gatten sondern auch das Heim verliert. Am Erbstreit sind aber nicht immer die Erben Schuld. Der Erblasser hat es selber in der Hand, durch ein richtiges Testament, Streit zu vermeiden und Familienangehörige abzusichern. Mittels letztwilliger Verfügung kann die Entstehung von Erbengemeinschaften vermieden, Testamentsvollstreckung, Auseinandersetzungsverbote, Teilungsanordnungen oder Vorausvermächtnisse angeordnet werden, um Streit und damit eine Teilungsversteigerung zu vermeiden. Vor dem Hintergrund oft Existenz bedrohender Folgen, ist die die Errichtung einer letztwilligen Verfügung Pflicht und die Hilfe eines auf das Erbrecht spezialisierten Experten bei der richtigen Abfassung des Testaments sinnvoll.

Armin Abele

Armin Abele

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht