Erbrecht

Zentrales Vorsorgeregister eingerichtet

- Armin Abele

Ab dem 1. März 2005 können errichtete Vorsorgevollmachten beim Zentralen Vorsorgeregister angemeldet werden

Derzeit stehen rund 1 Millionen Bundesbürger unter Betreuung. Mit anderen Worten werden die Angelegenheiten dieser Personen durch einen vom Gericht bestellten Betreuer geregelt. Ein weitverbreiteter Irrglaube ist die Annahme, dass bei Eintritt der Betreuungsbedürftigkeit automatisch nahe Angehörige zum Betreuer bestellt werden. Oftmals werden Amtsbetreuer bestellt, die keinerlei persönlichen Bezug zum Betreuten haben.

Wird keine Vorsorge getroffen hat der Betroffene keinerlei Einfluss auf die Bestellung eines Betreuers und dessen Person. Um dies zu vermeiden kann und sollte unbedingt eine Vorsorgevollmacht errichtet werden. Sie bewirkt, dass der Betroffene handlungsfähig bleibt und die Anordnung einer Betreuung entbehrlich ist. Es besteht dann bereits keine Notwendigkeit, einen Betreuer zu bestellen, da der Betroffene dank seiner Vorsorgevollmacht handlungsfähig geblieben ist..

Häufig werden Vorsorgevollmachten mit einer sog. Betreuungsverfügung verknüpft oder diese isoliert errichtet. Mit der Betreuungsverfügung kann der Betroffene die Tätigkeit der Gerichte und die Bestellung eines Betreuers zwar nicht verhindern, er kann aber Einfluss auf die zum Betreuer zu bestellende Person nehmen und Regelungen hinsichtlich der Lebensgestaltung bei Betreuung festlegen. Die Gerichte und Betreuer sind im Grundsatz hieran gebunden.

Damit die Vorsorgevollmachten zur Geltung kommen ist es wichtig, dass das Vormundschaftsgericht auch Kenntnis davon erlangt, dass eine Vorsorgevollmacht existiert. Hat es keine Kenntnis von einer Vorsorgevollmacht und liegen die Voraussetzungen für die Anordnung einer Bereuung vor, wird es eine Betreuung anordnen.

Das nun von der Bundesnotarkammer eingerichtete Zentrale Vorsorgeregister soll helfen, Vorsorgevollmachten im Betreuungsfall einfach, schnell und sicher zu finden. Die Gerichte können per Internet bzw. Justiznetz beim Register anfragen und so schnellstens klären, ob eine Vorsorgevollmacht existiert.

Im Zentralen Vorsorgeregister werden die wesentlichen Daten der Vorsorgeverfügung erfasst: Namen und Anschrift des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten, Umfang der Vollmacht und ähnliches. Das Schriftstück selber wird nicht beim Vorsorgeregister aufbewahrt. Der Eintrag ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für eine Internet-Meldung beträgt derzeit 15,50 EUR.

Angemeldet werden können die Vorsorgevollmachten per Post oder Internet.

Weitere Informationen können auf der Seite des zentralen Vorsorgeregisters unter www.vorsorgeregister.de abgerufen werden.

(Stand 1. März 2005)

Armin Abele

Armin Abele

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht