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Designrecht

Das Designrecht regelt die Entstehung und Wirkung gewerblicher Schutzrechte für ästhetische Schöpfungen. Ein eingetragenes Design gibt dem Inhaber das Recht, Dritten die Nutzung der ästhetischen Schöpfung zu untersagen. Ästhetische Erscheinungsformen sind heute für Kaufentscheidungen von großer Bedeutung; nicht nur die Qualität eines Produktes, auch dessen attraktive Gestaltung sind für Kunden heute wichtig und auch Wettbewerber können mit ungeschützten attraktiven Gestaltungen Kunden gewinnen. Designs sind ungeprüfte gewerbliche Schutzrechte, die ohne Prüfung eingetragen werden. Diese ungeprüfte Eintragung verleitet gerne zu der Einschätzung, das können wir ohne Beratung selbst anmelden. Die Frage der Rechtsbeständigkeit oder auch Einschränkungen im Schutzbereich, beispielsweise durch Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, der Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses wie sie (unbeabsichtigt) in der gewählten der Abbildung des Designs erkennbar sind kann mitunter im Verletzungsfall zu unschönen Überraschungen führen. Wir unterstützen Sie in diesem Rechtsgebiet von der Anmeldung bis zur Durchsetzung. Auch Ihr Designportfolio sollte Ihre Unternehmensstrategie unterstützen.

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