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Handelsvertreter- und Vertriebsrecht
Im Handelsvertreterrecht sind der Ausgleichsanspruch, der Anspruch auf Buchauszug und die vertraglichen wie nachvertraglichen Wettbewerbsverbote häufig Streitpunkte zwischen Handelsvertreter und seinem Prinzipal, die nicht selten zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen.
Im Laufe der Zeit haben sich neben der gesetzlich geregelten Vertriebsform des Handelsvertreters weitere bislang nicht gesetzlich geregelte Vertriebsformen herausgebildet. Gerade diese Sonderformen wie die des Vertragshändlers und des Franchisesystems bedürfen besonderer Aufmerksamkeit bei der Vertragsgestaltung. Nicht zuletzt setzt das europäische Kartellrecht gerade im grenzüberschreitenden Vertrieb der Vertragsgestaltung Grenzen. Bei jeder Vertriebsform gilt es daher die zwingenden Vorschriften zu beachten und den Gestaltungsspielraum auszunutzen.
Auch die im Einzelfall oftmals schwierige Abgrenzung zwischen Scheinselbständigkeit und echter Selbständigkeit sowie die daraus folgenden sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen gilt es bei der Beratung im Blick zu haben.
Aufgrund unserer Erfahrung vermögen wir die Positionen beider Vertragsparteien (Unternehmer und Vertriebspartner) zu bewerten, im Rahmen der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen und auch gerichtlich durchzusetzen.
Tätigkeiten
- Gestaltung von Handelsvertreterverträgen
- Durchsetzung der Ansprüche aus dem Handelsvertreterrecht
- Beratung und Vertretung im Kündigungsfall
- Vertragshändler
- Wettbewerbsverbot
- Kündigung
- Provision
- Auskunftsanspruch
- Buchauszug
Fachbeiträge
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