Medizinrecht

Alle rechtlichen Fragen, die mit Ärzten, Krankenhäusern oder sonstigen Leistungserbringern im Gesundheitswesen zu tun haben, fallen in den Bereich des Medizinrechts. Hierher gehört das Vergütungsrecht gerade so wie das Gesellschaftsrecht der Heilberufe, Vertragsarztrecht, Berufsrecht, Krankenhausrecht, Medizinstrafrecht, das Recht der Chefarztverträge und nicht zuletzt das (Arzt)Haftungsrecht. Dabei vertreten wir konsequent die Leistungserbringerseite.

Tätigkeiten

  • Beratung und Vertretung von Leistungserbringern im Gesundheitswesen, insbesondere von Ärzten, Zahnärzten, Kliniken, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
  • Beratung und Unterstützung von Abrechnungsgesellschaften
  • Prüfung und Gestaltung von Verträgen, z. B. von Gesellschaftsverträgen für Kooperationen, von Praxiskauf-, Arbeits- und Chefarztverträgen
  • Beratung und Vertretung bei Honorar-, Gebührenordnungs- und Erstattungsfragen im Bereich der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse
  • Begleitung von Regressverfahren, Wirtschaftlichkeitsprüfungen und berufsrechtlichen Verfahren
  • Beratung bei Zulassungsfragen
  • Compliance im Gesundheitswesen / Medizinstrafrecht

Fachbeiträge

Medizinrecht

Neue Maßstäbe in der ärztlichen Aufklärung?

Ein am 30. April 2015 verkündetes Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg (5 U 2282/13) stellt bislang weitgehend unbekannte Bezüge zwischen den in…


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Befangenheit des ärztlichen Gutachters

Mit der Frage, ob ein gerichtlich bestellter, ärztlicher Sachverständiger die Untersuchung einer Partei nur in Anwesenheit des gegnerischen Anwalts…


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Bundesverfassungsgericht entscheidet zu wahlärztlichen Leistungen von Honorarärzten

Mit Beschluss vom 3. März 2015 (1 BVR 3226/14) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 16. Oktober…


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