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Erbrecht
Ein fremder Betreuer, verschwundene Gelder, zerstrittene Geschwister oder verschenkte Erbschaftsteuer: Wer dies für sich und seine Angehörigen vermeiden will, kann Vorsorge treffen. Ob Krankheits- oder Erbfall, die Weichen lassen sich unkompliziert, rechtzeitig und kompetent durch rechtliche Regelungen (z. B. Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung) zum eigenen und zum Schutz der Familie stellen. Wir helfen Ihnen spezialisiert und umfassend bei Ihrer Vorsorge- und Nachfolgeplanung, sei es im privaten oder unternehmerischen Bereich, selbstverständlich auch bei Fragen der Erbschaftsteuer.
Rechtliche Fragen sind das Letzte, womit man sich nach dem Tod einer nahestehenden Person auseinandersetzen möchte. Umso wichtiger ist es, eventuelle Fragen zum Erbrecht sorgenfrei in kompetente Hände legen zu können, um bestehende Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren. Im Rechtsgebiet des Erbrechts stehen wir nach dem Erbfall für alle Fragen rund um das Vermögen des Verstorbenen - Eigentum, Immobilien, Rechte, Beteiligungen Forderungen etc. - zur Verfügung.
Tätigkeiten
- Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbvertrag) zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten und Schutz der Angehörigen
- Vorsorgeplanung für Alter und Krankheit (Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen)
- Prüfung, Beratung und Planung der vorweggenommenen Erbfolge (Gestaltung von Übergabeverträgen, Unternehmensnachfolge oder Estateplaning)
- Gründung, Beratung und Vertretung von Stiftungen
- Beratung und Vertretung von Erben, Vermächtnisnehmern, Pflichtteilsberechtigten oder Testamentsvollstreckern bei Erbstreitigkeiten
- Anwaltliche Begleitung in gerichtlichen Verfahren bei Erbstreitigkeiten (Erbscheinverfahren, Teilungsversteigerung, Teilungs-, Vermächtnis- oder Pflichtteilsklagen)
- Beratung und Vertretung in Erbfällen mit internationalem Bezug (internationales Erbrecht)
- Testamentsvollstreckung, Betreuung von Testamentsvollstreckern
- Erbrechtsmediation
Fachbeiträge
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