- AGB-Recht
- Arbeitsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Berufshaftungsrecht
- Compliance
- Datenschutzrecht
- D&O Liability (Managerhaftung)
- Designrecht
- Erbrecht
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- Gewerbliches Mietrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht
- Handelsvertreter- und Vertriebsrecht
- Immobilien- und Grundstücksrecht
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- Markenrecht
- Mediation
- Medizinrecht
- Miet- und Pachtrecht
- Öffentliches Bau- und Planungsrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Patentrecht
- Produkthaftungsrecht
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- Schadensersatzrecht
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- Strafrecht
- Transport- und Speditionsrecht
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- Unfallrecht und Unfallregulierung
- Unternehmenskauf (Mergers & Acquisitions)
- Urheber- und Medienrecht
- Vereins- und Stiftungsrecht
- Vergaberecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
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- Wettbewerbsrecht
- Wirtschaftsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Zwangsversteigerungsrecht
- Zwangsvollstreckungsrecht
Compliance
Bislang wurde die Einführung von Compliance-Programmen in Unternehmerkreisen vornehmlich als eine Aufgabe internationaler Großkonzerne verstanden, die sich einen solchen „Luxus“ leisten wollen und können oder womöglich durch die Rechtsordnungen anderer Staaten, auf deren Märkte sie sich betätigen, verpflichtet sind. Dieses Verständnis ist nicht zutreffend. Vielmehr sehen bereits längst gültige nationale Vorschriften die grundsätzliche Pflicht zur Ein- und Durchführung eines Compliance Management Systems vor. Allein schon im Hinblick auf das zukünftige Geheimnisschutz-Recht besteht für jeden Unternehmer die Obliegenheit, sich mit dem Gedanken der Implementierung eines zumindest einmal partiellen, auf den betrieblichen Know-how-Schutz bezogenen Systems zu befassen.
Gerade die wirtschaftlichen „Begleiterscheinungen“ eines angemessenen Compliance Management Systems sollten die wahren Motive für dessen Einführung sein. Der Nachweis eines (an sich) funktionierenden Systems kann nicht nur zur zivil- als auch strafrechtlichen Haftungsreduzierung, sondern auch Schutzansprüche für Geschäftsgeheimnisse sichern und nicht zuletzt dadurch zur mittel- bis langfristigen Kostenreduzierung (v.a. Prämienreduzierung bei D&O- und sonstigen Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen) führen.
Tätigkeiten
- Erstellung und Umsetzung eines pragmatischen Compliance Management Systems
Fachbeiträge
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