Rechtsgebiete

Bei uns sind Sie mit Ihrem Anliegen gut aufgehoben, ganz gleich welches Rechtsgebiet es betrifft. In weit über 60 unterschiedlichen Rechtsgebieten und vielen weiteren Themenfeldern stehen wir Ihnen gerne mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.

Wählen Sie ein Rechtsgebiet aus, um mehr Informationen über diesen Bereich zu erhalten; wir stellen Ihnen dort auch unsere Ansprechpartner und Fachanwälte vor.
 

Erbrecht

Ein fremder Betreuer, verschwundene Gelder, zerstrittene Geschwister oder verschenkte Erbschaftsteuer: Wer dies für sich und seine Angehörigen vermeiden will, kann Vorsorge treffen. Ob Krankheits- oder Erbfall, die Weichen lassen sich unkompliziert, rechtzeitig und kompetent durch rechtliche Regelungen (z. B. Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung) zum eigenen und zum Schutz der Familie stellen. Wir helfen Ihnen spezialisiert und umfassend bei Ihrer Vorsorge- und Nachfolgeplanung, sei es im privaten oder unternehmerischen Bereich, selbstverständlich auch bei Fragen der Erbschaftsteuer. Rechtliche Fragen sind das Letzte, womit man sich nach dem Tod einer nahestehenden Person auseinandersetzen möchte. Umso wichtiger ist es, eventuelle Fragen zum Erbrecht sorgenfrei in kompetente Hände legen zu können, um bestehende Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren. Im Rechtsgebiet des Erbrechts stehen wir nach dem Erbfall für alle Fragen rund um das Vermögen des Verstorbenen - Eigentum, Immobilien, Rechte, Beteiligungen Forderungen etc. - zur Verfügung.

Wir sind ausgezeichnet

Tätigkeiten

  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbvertrag) zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten und Schutz der Angehörigen
  • Vorsorgeplanung für Alter und Krankheit (Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen)
  • Prüfung, Beratung und Planung der vorweggenommenen Erbfolge (Gestaltung von Übergabeverträgen, Unternehmensnachfolge oder Estateplaning)
  • Gründung, Beratung und Vertretung von Stiftungen
  • Beratung und Vertretung von Erben, Vermächtnisnehmern, Pflichtteilsberechtigten oder Testamentsvollstreckern bei Erbstreitigkeiten
  • Anwaltliche Begleitung in gerichtlichen Verfahren bei Erbstreitigkeiten (Erbscheinverfahren, Teilungsversteigerung, Teilungs-, Vermächtnis- oder Pflichtteilsklagen)
  • Beratung und Vertretung in Erbfällen mit internationalem Bezug (internationales Erbrecht)
  • Testamentsvollstreckung, Betreuung von Testamentsvollstreckern
  • Erbrechtsmediation

Fachbeiträge

 

Erbrecht

Familienschloss der Kelly Family unter dem Hammer

, Armin Abele

Es ging durch alle Gazetten: Schloss Gymnich, das Schloss der Musikerfamilie Kelly wird versteigert. Grund dafür sind nicht etwa bestehende Bankverbindlichkeiten, sondern die fehlende Vorsorgeplanung des Vaters der Kelly Family. Nach dessen Tod wurden seine 12 Kinder Erben und damit Miteigentümer des Schlosses. Diese steht seit Jahren leer, kostet Unsummen…
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Armin Abele

Armin Abele

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht

Erbrecht, Steuerrecht

Übernahmerecht - Vorsicht vor dem Anfall von Spekulationssteuer beim anschließenden Verkauf einer gegen Zahlung übernommenen Nachlassimmobilie

, Armin Abele

Das Einkommenssteuergesetz sieht die Versteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Immobilien vor, die innerhalb von 10 Jahren nach deren Erwerb mit Gewinn veräußert werden (§ 22 Nr.2, 23 I Nr. 1 EStG). Beispiel: Ein Erwerber kauft ein Haus für 300.000,00 € und verkauft es nach 4 Jahren für 350.000,00 €. Hier fallen auf den Gewinn von 50.000,00 €…
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Armin Abele

Armin Abele

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht

Erbrecht, Steuerrecht

Wann ist ein eigenhändiges Testament wirksam?

, Armin Abele

Nach § 2247 I BGB kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. Wer ein wirksames Testament errichten will, muss also nicht zwingend zum Notar, sondern kann selber ein Testament errichten. Das OLG München hatte sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage zu beschäftigen, ob es ausreicht,…
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Armin Abele

Armin Abele

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht

Erbrecht, Steuerrecht

Erbschaft- und Schenkungsteuer 2010

, Armin Abele

Zum 1. Januar 2009 trat vergangenes Jahr ein neues Erbschaftssteuergesetz in Kraft. Dieses wurde nun durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz revidiert. Die Steuertarife naher Angehöriger der Steuerklasse II, die bislang die gleichen waren, wie die von Fremden, sind nun verringert worden und sind farblich in der nachfolgenden Tabelle hervorgehoben.
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Armin Abele

Armin Abele

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht

Erbrecht

Erbschaft- und Schenkungssteuer bis 2008

, Armin Abele

Häufig werden letztwillige Verfügungen und Zuwendungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge durch die Absicht geprägt, Erbschafts- und Schenkungssteuern zu sparen. Der Gesichtspunkt der Steuerersparnis ist immer dann zu berücksichtigen, wenn große Vermögen übertragen und dabei die Steuerfreibeträge des Zuwendungsempfängers überschritten werden.
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Armin Abele

Armin Abele

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht