Rechtsgebiete

Bei uns sind Sie mit Ihrem Anliegen gut aufgehoben, ganz gleich welches Rechtsgebiet es betrifft. In weit über 60 unterschiedlichen Rechtsgebieten und vielen weiteren Themenfeldern stehen wir Ihnen gerne mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.

Wählen Sie ein Rechtsgebiet aus, um mehr Informationen über diesen Bereich zu erhalten; wir stellen Ihnen dort auch unsere Ansprechpartner und Fachanwälte vor.
 

Steuerrecht

Insbesondere das Steuerrecht ist ein sehr weitläufiges und für den Laien nicht nur undurchsichtiges, sondern oft auch einschüchterndes Rechtsgebiet, mit dem wir allerdings alle immer wieder in Berührung kommen. Wer seiner Steuerpflicht – also der Pflicht, Steuern zu zahlen – nicht nachkommt, macht sich strafbar. Allerdings ist auch hier die Rechtslage oft undurchsichtig, weil das Gebiet hochkomplex und natürlich nicht auf jeden Einzelfall angepasst ist. Das Steuerrecht umfasst alle Regelungen und Gesetze zur Abgabe von Steuern; wir unterstützen Sie bei allen Fragen dazu und stehen Ihnen bei allen steuerrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung, ganz gleich ob es Sie als Privatperson oder als Unternehmen betrifft.

Tätigkeiten

  • Vertretung in Finanzgerichtsprozessen und bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt, insbesondere Einspruchsverfahren und Betriebsprüfungen
  • Vertretung und Beratung bei Steuerstrafverfahren
  • Beratung bei Selbstanzeigen

Fachbeiträge

Erbrecht, Steuerrecht

Wann ist ein eigenhändiges Testament wirksam?

, Armin Abele

Nach § 2247 I BGB kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. Wer ein wirksames Testament errichten will, muss also nicht zwingend zum Notar, sondern kann selber ein Testament errichten. Das OLG München hatte sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage zu beschäftigen, ob es ausreicht,…
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Armin Abele

Armin Abele

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht

Erbrecht, Steuerrecht

Erbschaft- und Schenkungsteuer 2010

, Armin Abele

Zum 1. Januar 2009 trat vergangenes Jahr ein neues Erbschaftssteuergesetz in Kraft. Dieses wurde nun durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz revidiert. Die Steuertarife naher Angehöriger der Steuerklasse II, die bislang die gleichen waren, wie die von Fremden, sind nun verringert worden und sind farblich in der nachfolgenden Tabelle hervorgehoben.
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Armin Abele

Armin Abele

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht