Rechtsgebiete

Bei uns sind Sie mit Ihrem Anliegen gut aufgehoben, ganz gleich welches Rechtsgebiet es betrifft. In weit über 60 unterschiedlichen Rechtsgebieten und vielen weiteren Themenfeldern stehen wir Ihnen gerne mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.

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Erbrecht

Ein fremder Betreuer, verschwundene Gelder, zerstrittene Geschwister oder verschenkte Erbschaftsteuer: Wer dies für sich und seine Angehörigen vermeiden will, kann Vorsorge treffen. Ob Krankheits- oder Erbfall, die Weichen lassen sich unkompliziert, rechtzeitig und kompetent durch rechtliche Regelungen (z. B. Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung) zum eigenen und zum Schutz der Familie stellen. Wir helfen Ihnen spezialisiert und umfassend bei Ihrer Vorsorge- und Nachfolgeplanung, sei es im privaten oder unternehmerischen Bereich, selbstverständlich auch bei Fragen der Erbschaftsteuer. Rechtliche Fragen sind das Letzte, womit man sich nach dem Tod einer nahestehenden Person auseinandersetzen möchte. Umso wichtiger ist es, eventuelle Fragen zum Erbrecht sorgenfrei in kompetente Hände legen zu können, um bestehende Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren. Im Rechtsgebiet des Erbrechts stehen wir nach dem Erbfall für alle Fragen rund um das Vermögen des Verstorbenen - Eigentum, Immobilien, Rechte, Beteiligungen Forderungen etc. - zur Verfügung.

Wir sind ausgezeichnet

Tätigkeiten

  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbvertrag) zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten und Schutz der Angehörigen
  • Vorsorgeplanung für Alter und Krankheit (Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen)
  • Prüfung, Beratung und Planung der vorweggenommenen Erbfolge (Gestaltung von Übergabeverträgen, Unternehmensnachfolge oder Estateplaning)
  • Gründung, Beratung und Vertretung von Stiftungen
  • Beratung und Vertretung von Erben, Vermächtnisnehmern, Pflichtteilsberechtigten oder Testamentsvollstreckern bei Erbstreitigkeiten
  • Anwaltliche Begleitung in gerichtlichen Verfahren bei Erbstreitigkeiten (Erbscheinverfahren, Teilungsversteigerung, Teilungs-, Vermächtnis- oder Pflichtteilsklagen)
  • Beratung und Vertretung in Erbfällen mit internationalem Bezug (internationales Erbrecht)
  • Testamentsvollstreckung, Betreuung von Testamentsvollstreckern
  • Erbrechtsmediation

Fachbeiträge

Erbrecht

Pflichtteilsrecht

, Armin Abele

Auf dem 2. Deutschen Erbrechtstags am 16. März 2007 in Berlin stellte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Eckpunkte der von ihr geplanten Erbrechtsreform vor, die sich vor allem mit dem Pflichtteilsrecht befasst.
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Armin Abele

Armin Abele

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht

Erbrecht

Die Folgen der Scheidung für das Ehegattenerbrecht

, Armin Abele

Die Scheidung einer Ehe hat nicht nur in familienrechtlicher Hinsicht sondern auch im Erbrecht ganz erhebliche Auswirkungen, die allerdings vor dem Hintergrund der durch die Scheidung ausgelösten, nicht selten höchst streitigen Folgesachen oft in den Hintergrund rücken oder aber überhaupt nicht gesehen werden. Dies kann zu unliebsamen Überraschungen führen,…
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Armin Abele

Armin Abele

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht

Erbrecht, Familienrecht

Gesetzliche Erbfolge von Ehegatten

, Armin Abele

Wenn ein Erblasser die Erbfolge nicht regelt, also z. B. kein Testament errichtet, bedeutet dies nicht, dass es keine Erben gibt. In diesem Fall bestimmt das Gesetz, wer Erbe wird. Dies wird gesetzliche Erbfolge genannt.
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Armin Abele

Armin Abele

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht

Erbrecht

Gesetzliche Erbfolge der Verwandten

, Armin Abele

Wenn ein Erblasser die Erbfolge nicht regelt, also z. B. kein Testament errichtet, bedeutet dies nicht, dass es keine Erben gibt. In diesem Fall bestimmt das Gesetz, wer Erbe wird. Dies wird gesetzliche Erbfolge genannt.
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Armin Abele

Armin Abele

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht

Erbrecht

Das Pflichtteilsrecht

, Armin Abele

on der gesetzlichen Regelung, was mit dem Vermögen eines Menschen nach seinem Tode geschieht, kann der Erblasser abweichende Regelungen treffen. Er kann also beispielsweise seine Kinder von der Erbfolge auch gänzlich ausschließen. Hierdurch entsteht ein ganz erhebliches Konfliktpotential, das der Gesetzgeber mit dem Pflichtteilsrecht auszugleichen versucht.…
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Armin Abele

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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht