Erklärung zur Barrierefreiheit
Nachfolgend informieren wir Sie darüber, wie unsere Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt.
Beschreibung der geltenden Barrierefreiheitsanforderungen
Die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.
Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Dazu müssen
- Produkte, die zur Erbringung der Dienstleistung verwendet werden, die Anforderungen der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfüllen,
- die Bereitstellung von Informationen über die Funktionsweise der Dienstleistung sowie für den Fall, dass für die Erbringung der Dienstleistung Produkte verwendet werden, die Bereitstellung von Informationen über die Verbindung der Dienstleistung zu diesen Produkten sowie über die Barrierefreiheitsmerkmale und die Interoperabilität dieser Produkte mit assistiven Technologien folgende Anforderungen erfüllen:
- die Informationen werden über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt,
- sie sind für den Verbraucher auffindbar,
- sie werden in verständlicher Weise dargestellt,
- sie werden den Verbrauchern auf eine Weise dargestellt, die sie wahrnehmen können,
- der Informationsinhalt wird in Textformaten zur Verfügung gestellt, die sich zum Generieren alternativer assistiver Formate durch den Verbraucher eignen, die auf unterschiedliche Art dargestellt und über mehr als einen sensorischen Kanal wahrgenommen werden können,
- sie werden in einer Schriftart mit angemessener Größe und mit geeigneter Form unter Berücksichtigung des vorhersehbaren Nutzungskontexts und mit ausreichendem Kontrast sowie ausreichenden Abständen zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen dargestellt,
- es wird eine alternative Darstellung des Inhalts angeboten, wenn Elemente nicht-textlichen Inhalts enthalten sind,
- die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen digitalen Informationen werden auf konsistente und angemessene Weise bereitgestellt, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden,
- Webseiten, einschließlich der zugehörigen Online-Anwendungen und auf Mobilgeräten angebotenen Dienstleistungen, einschließlich mobiler Apps, auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden und
- im Fall der Verfügbarkeit von Unterstützungsdiensten wie Help-Desk, Call-Center, technische Unterstützung, Relaisdienste und Schulungsdienste diese die Informationen über die Barrierefreiheit und die Kompatibilität der Dienstleistung mit assistiven Technologien mit barrierefreien Kommunikationsmitteln bereitstellen.
Bei Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr müssen
- Informationen zur Barrierefreiheit der zum Verkauf stehenden Produkte und der angebotenen Dienstleistungen bereitgestellt werden, soweit diese Informationen vom verantwortlichen Wirtschaftsakteur zur Verfügung gestellt werden,
- Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen, wenn diese nicht in Form eines Produkts, sondern im Rahmen einer Dienstleistung bereitgestellt werden, wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden und
- Identifizierungsmethoden, Authentifizierungsmethoden, elektronische Signaturen und Zahlungsdienste, wenn diese bereitgestellt werden, wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.
Wahrnehmbarkeit bedeutet, dass die Informationen und Komponenten der Nutzerschnittstelle den Nutzern in einer Weise dargestellt werden müssen, dass sie sie wahrnehmen können.
Bedienbarkeit bedeutet, dass der Nutzer die Komponenten der Nutzerschnittstelle und die Navigation handhaben können muss.
Verständlichkeit bedeutet, dass die Informationen und die Handhabung der Nutzerschnittstelle verständlich sein müssen.
Robustheit bedeutet, dass die Inhalte robust genug sein müssen, damit sie zuverlässig von einer Vielfalt von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, interpretiert werden können.
Funktionen, die die Gestaltung und Herstellung von Produkten sowie die Erbringung von Dienstleistungen betreffen und für die keine Anforderungen in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz aufgestellt werden, gelten als barrierefrei, wenn sie die folgenden Anforderungen an die funktionalen Leistungskriterien und -fähigkeiten der Nutzer nach der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfüllen:
Wenn das Produkt oder die Dienstleistung visuelle Bedienungsformen bietet, muss
- mindestens eine Bedienungsform vorhanden sein, die eine Nutzung bei fehlendem Sehvermögen ermöglicht,
- mindestens eine Bedienungsform vorhanden sein, die eine Nutzung bei eingeschränktem Sehvermögen ermöglicht und
- mindestens eine Bedienungsform vorhanden sein, die keine Farbunterscheidung erfordert.
Wenn das Produkt oder die Dienstleistung auditive Bedienungsformen bietet, muss
- mindestens eine Bedienungsform vorhanden sein, die kein Hörvermögen erfordert und
- mindestens eine Bedienungsform mit erweiterten Audiofunktionen vorhanden sein, die die Nutzung bei eingeschränktem Hörvermögen ermöglicht.
Wenn für das Produkt oder die Dienstleistung eine stimmliche Eingabe des Nutzers erforderlich ist, muss mindestens eine Bedienungsform vorhanden sein, die keine stimmliche Eingabe erfordert. Als stimmliche Eingabe gelten auch orale Laute wie Sprechen, Pfeifen oder Schnalzen.
Wenn das Produkt oder die Dienstleistung manuell bedient werden muss, muss mindestens eine Bedienungsform vorhanden sein, die die Nutzung mithilfe anderer Bedienungsformen ermöglicht, welche keine feinmotorische Steuerung und Bedienung, Handmuskelkraft oder gleichzeitige Bedienung von mehr als einem Bedienelement erfordern.
Die Bedienelemente des Produkts müssen sich in der Reichweite aller Nutzer befinden. Wenn das Produkt oder die Dienstleistung manuelle Bedienungsformen bietet, muss mindestens eine Bedienungsform vorhanden sein, die die Bedienung bei eingeschränkter Reichweite und Kraft ermöglicht.
Wenn das Produkt visuelle Bedienungsformen bietet, sind fotosensitive Anfälle auslösende Bedienungsformen zu vermeiden.
Das Produkt oder die Dienstleistung muss mit mindestens einer Bedienungsform ausgestattet sein, die Funktionen umfasst, die die Nutzung bei kognitiven Einschränkungen erleichtern und vereinfachen.
Wenn das Produkt oder die Dienstleistung Funktionen umfasst, die der Barrierefreiheit dienen, muss mindestens eine Bedienungsform vorhanden sein, mit der die Privatsphäre der Nutzer bei Verwendung dieser Barrierefreiheitsfunktionen gewahrt ist.
Allgemeine Verbraucherinformationen
Allgemeine Verbraucherinformationen finden Sie in den Beschreibungen der Produkte und Dienstleistungen und unter den nachfolgenden Links:
Impressum: https://www.kp-recht.de/impressum
Informationen zur Dienstleistung
Über unsere Website bieten wir die folgende Dienstleistung an:
Als Rechtsanwaltskanzlei mit fünf Standorten und 38 Rechtsanwälten stehen wir Ihnen auf mehr als 60 Rechtsgebieten mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite. Unser Tätigkeitsbereich umfasst dabei neben der außergerichtlichen Beratung und Vertragsgestaltung sowohl die gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen als auch die Einziehung von Forderungen durch Zwangsvollstreckung.
Die Dienstleistung wird wie folgt durchgeführt:
BEISPIEL: "Auf der Website finden Interessierte eine Übersicht aller verfügbaren Schulungen. Zu jeder Schulung werden alle erforderlichen Informationen (Thema, Zielgruppe, Inhalte etc.) bereitgestellt. Wer an einer Schulung teilnehmen möchte, kann sich direkt..."
Maßnahmen zur Barrierefreiheit
Um den Anforderungen an die Barrierefreiheit gerecht zu werden, orientieren wir uns an den Web Content Accessibility Guidelines. Weitere Informationen zu den Web Content Accessibility Guidelines und den von uns umgesetzten Maßnahmen finden Sie unter https://www.w3.org/WAI/standards-guidelines/wcag/ (in englischer Sprache) und https://outline-rocks.github.io/wcag/translations/WCAG21-de/ (in deutscher Sprache). Folgende Maßnahmen haben wir in unserem Online-Angebot umgesetzt:
Nicht-Text-Inhalt
Alle Nicht-Text-Inhalte haben eine Textalternative, die den gleichen Zweck erfüllt, außer in bestimmten Ausnahmefällen wie Steuerelementen, zeitbasierten Medien, Tests, sensorischen Inhalten, CAPTCHAs oder dekorativen Elementen.
Info und Beziehungen
Informationen, Struktur und Beziehungen sind programmatisch bestimmbar oder in Textform verfügbar.
Gleichzeitig verfügbare Eingabemechanismen
Benutzer sind nicht auf eine einzige Eingabemethode beschränkt.
Sprache der Seite
Die Hauptsprache der Seite ist programmatisch bestimmbar.
Bei Fokus
Elemente ändern sich nicht unvorhersehbar, wenn sie den Fokus erhalten.
Bei Eingabe
Elemente ändern sich nicht unvorhersehbar, wenn Eingaben gemacht werden.
Konsistente Navigation
Navigationsmechanismen sind auf allen Seiten konsistent.
Konsistente Erkennung
Komponenten, die dieselbe Funktion erfüllen, sind konsistent gestaltet.
Änderung auf Anfrage
Änderungen an Inhalten erfolgen nur auf Benutzeranfrage.
Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen
Formulareingaben sind mit Labels oder Anweisungen versehen.
Syntaxanalyse
Inhalte sind fehlerfrei und valide codiert.
Name, Rolle, Wert
Komponenten der Benutzerschnittstelle haben einen programmatisch ermittelbaren Namen, eine Rolle und einen Wert.
Marktüberwachungsbehörde
Die Bundesländer haben in einem Staatsvertrag beschlossen, eine gemeinsame Marktüberwachungsbehörde einzurichten. Der Staatsvertrag befindet sich derzeit im Ratifizierungsprozess und die Marktüberwachungsbehörde im Aufbau. Sobald diese Verfahren abgeschlossen sind, informieren wir Sie an dieser Stelle über die zuständige Marktüberwachungsbehörde.