Gebühren

Gebühren

Hohe Transparenz. Vertrauensvolle Zusammenarbeit.

 

Die Vergütung des Rechtsanwalts ist gesetzlich geregelt – seit dem 1. Juli 2004 gilt hierfür das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das RVG dient immer dann zur Bestimmung der Rechtsanwaltsvergütung, wenn keine anderweitige Honorarvereinbarung getroffen wurde.
Im RVG sind die gesetzlichen Gebühren geregelt, die bei gerichtlichen Auseinandersetzungen die Mindestgebühren bilden und die der Rechtsanwalt aus berufsrechtlichen Gründen verpflichtet ist, zur Abrechnung zu bringen.

Berechnungsgrundlage bildet dabei der sog. Streit- oder Verfahrenswert, den das jeweils zuständige Gericht festsetzt. Die hieraus entstehenden Gebühren sind in der Gebührentabelle des RVG fest vorgegeben.

Transparenz und Vertrauen.

Die Regelungen des RVG sind leider sehr unübersichtlich gestaltet, so dass eine konkrete Aussage über die Höhe der anfallenden Gebühren stets die genaue Kenntnis des Einzelfalles voraussetzt.
Alternativ zur Gebührenberechnung nach den Vorgaben des RVG besteht die Möglichkeit, individuelle Honorarvereinbarungen zu schließen, die aus den genannten berufsrechtlichen Gründen die gesetzlichen Mindestgebühren allerdings nicht unterschreiten dürfen.

Leider ist der in Ihrem konkreten Fall erforderliche zeitliche Aufwand meist auch nicht ganz genau vorhersehbar, da der Verlauf der rechtlichen Auseinandersetzung natürlich auch von vielen Faktoren abhängt, die Sie und wir nicht beeinflussen können, wie z. B. dem Verhalten der Gegenpartei.

Zusammen­arbeit und Partnerschaft.

Umso wichtiger ist es uns, von Anfang an offen mit unseren Mandanten umzugehen und so präzise wie möglich zusammenzuarbeiten.
Hierzu gehört selbstverständlich auch, Ihre Fragen zur Gebührenhöhe von Beginn an zu besprechen und so nachvollziehbar wie möglich darzulegen, damit wir gemeinsam eine für Ihr Anliegen passende Lösung finden.