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Produkthaftungsrecht

Unter das Produkthaftungsrecht im weiteren Sinne fallen nicht nur die gesetzlichen Regelungen der klassischen Mängelgewährleistung sondern auch die Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. In letzteren beiden Fällen knüpft die Haftung des Herstellers an einen Fehler des Produktes, sei es, dass dieser bereits bei der Konstruktion oder bei der Fabrikation entstanden ist oder auf einer fehlerhaften Instruktion des Kunden beruht. Wir beraten und betreuen Hersteller im Hinblick auf die Verteidigung gegen Produkthaftungsansprüche aber auch bei z.B. der Gestaltung von Betriebsanleitungen oder im Hinblick auf die richtige Reaktion (z.B. Rückruf) nach Erkennen eines Produktfehlers gegenüber den (End-)Kunden aber auch den Lieferanten. Dessen ungeachtet beraten und vertreten wir auch Geschädigte und Berufsgenossenschaften bei Produkthaftungsfehlern, die zu Personen- oder Sachschäden geführt haben.

Tätigkeiten

  • Haftung
  • Fehler
  • Betriebsanleitung
  • Konstruktionsfehler
  • Fertigungsfehler
  • Strafrecht
  • Körperverletzung
  • Gewährleistung
  • Rückruf
  • Austausch

Fachbeiträge

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