Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist zwar – ebenso wie das Strafrecht – ein staatliches Sanktionsrecht, jedoch wird hier – anders als im Strafrecht – für die Verletzung von Verhaltensvorschriften „nur“ ein Geldbuße mit etwaigen Nebenfolgen und keine Strafe im eigentlichen Sinn (Geld-oder Freiheitsstrafe) auferlegt. Vorschriften über Ordnungswidrigkeiten sind in nahezu sämtlichen Bereichen des Lebens und damit des Rechts bestimmt, von A wie Abgabenordnung bis Z wie Zollverwaltungsgesetz. Die bekanntesten und auch häufigsten Ordnungswidrigkeiten sind die Verstöße gegen Vorschriften im Straßenverkehr. Doch auch für Unternehmen und Unternehmer spielt das Ordnungswidrigkeitenrecht eine bedeutende Rolle, nachdem über das Ordnungswidrigkeitenrecht auch Geldbußen gegen das Unternehmen selbst verhängt werden können, sofern hier eine Verantwortlichkeit für die Verfehlung einzelner Mitarbeiter gesehen wird. In dieser komplexen Materie stehen Ihnen ausgewiesene Spezialisten zur Verfügung, die ihre speziellen Kenntnisse und langjährigen Erfahrungen einzeln oder in abgestimmten Teams für eine kompetente und effiziente Fallbearbeitung einsetzen können.

Tätigkeiten

  • Verteidigung von Einzelpersonen und Unternehmen
  • Verteidigung gegen Bußgeld
  • Verteidigung gegen Fahrverbot
  • Verteidigung gegen Punkte
  • Verteidigung bei Führerscheinsachen
  • Beratung beim Fahrerlaubnisregister
  • Verteidigung und Beratung beim Geschwindigkeitsverstoß
  • Verteidigung und Beratung beim Rotlichtverstoß
  • Verteidigung und Beratung beim Abstandsverstoß

Fachbeiträge

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