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Urheber- und Medienrecht
Das Urheberrecht schützt den Urheber und seine geschaffenen Werke – dies können Zeichnungen, Musikstücke, Texte, Skizzen, Bauwerke, Filmewerke und vieles mehr sein. Im Urheberrecht sind die Rechte des Urhebers verankert, darüber hinaus wird aber auch die Zuordnung von vermögensrechtlichen Verwertungsrechten geregelt – die Frage also, was geschieht, wenn andere Personen diese Werke unberechtigt verwenden oder kopieren. Im Gegensatz zum gewerblichen Rechtsschutz greifen diese Rechte beim Urheberrecht automatisch und ganz ohne Anmeldung von Patenten oder Registrierung etc. Wir unterstützen Sie im Falle einer Urheberrechtsverletzung und sorgen für eine schnelle Klärung des Falles.
Tätigkeiten
- Beratung und Vertragsgestaltung im Urheberrecht, insbesondere Einräumung von Nutzungsrechten, Fragen der angemessenen Vergütung
- Beratung und Vertretung bei Urheberrechtsverletzungen
Fachbeiträge
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