Patentrecht

Das Patentrecht regelt das Entstehen und die Wirkung gewerblicher Schutzrechte für technische Erfindungen. Mit der Patenterteilung erhält der Patentinhaber ein gegenüber jerdermann wirkendes Recht, Dritten die Nutzung der Erfindung zu untersagen. Im Gegenzug offenbart das Patent die beanspruchte technische Lehre. Der Zwiespalt zwischen Offenbarung und Geheimhaltung, die Frage, in welcher Form eine Erfindung und deren Schutz der Unternehmensstrategie dient und wann und wie Know-How-Schutz allein oder in Teilen durch angemessenen Geheimhaltungsmasßnahmen erfolgen soll, erfordert fachkundige Beratung. Wir unterstützen Sie mit unserer interdisziplinären Erfahrung in diesen Fragen und haben hierbei auch die Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten im Blick vom Arbeitsrecht bis zu erbrechtlichen Fragen rund um Patente und Patentportfoliomanagement.

Tätigkeiten

  • Patentstrategieberatung
  • Patenttraining
  • Patentanmeldungen und -erteilungsverfahren
  • Patentverletzungen

Fachbeiträge

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