Steuerstrafrecht

Das "Steuerstrafrecht“ umfasst zahlreiche Vorschriften, durch die Verstöße gegen Steuergesetze aller Art mit Bußgeldern, Geldstrafen und Freiheitsstrafen sanktioniert werden. Hierzu zählen etwa Steuerhinterziehung, Bannbruch, Schmuggel, Steuerhehlerei oder die Wertzeichenfälschung. Die Steuerstraftatbestände sind dabei als sog. Blankettnormen ausgestaltet, d.h. zur Klärung der Frage, ob ein Straftatbestand erfüllt ist, müssen weitere Gesetzestexte des materiellen Steuerrechts berücksichtigt werden. Das Steuerstrafrecht kombiniert also Regelungen des Straf- und des Steuerrechts. Zur Bearbeitung dieser komplexen Materie stehen Ihnen sowohl Experten im Bereich des Strafrechts als auch Spezialisten im Steuerrecht zur Verfügung, die ihre speziellen Kenntnisse und langjährigen Erfahrungen im Team für eine kompetente und effiziente Fallbearbeitung einsetzen können.

Tätigkeiten

  • Beratung und Betreuung bei sämtlichen Sachverhalten mit steuerstrafrechtlicher Relevanz
  • Risikobewertung von steuerstrafrechtlichen Gefahren und Risiken im Unternehmen, Criminal Compliance
  • Verteidigung in sämtlichen Bereichen des Steuerstrafrechts
  • Instanzverteidigung
  • Verteidigung im Berufungsverfahren
  • Verteidigung im Revisionsverfahren
  • Wiederaufnahmeverfahren
  • Verfassungsbeschwerden
  • Haftsachen
  • Vertretung bei dinglichem Arrest, bei Beschlagnahme und Vermögensabschöpfungen
  • Betreuung bei Durchsuchungen

Fachbeiträge

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