Compliance

Bislang wurde die Einführung von Compliance-Programmen in Unternehmerkreisen vornehmlich als eine Aufgabe internationaler Großkonzerne verstanden, die sich einen solchen „Luxus“ leisten wollen und können oder womöglich durch die Rechtsordnungen anderer Staaten, auf deren Märkte sie sich betätigen, verpflichtet sind. Dieses Verständnis ist nicht zutreffend. Vielmehr sehen bereits längst gültige nationale Vorschriften die grundsätzliche Pflicht zur Ein- und Durchführung eines Compliance Management Systems vor. Allein schon im Hinblick auf das zukünftige Geheimnisschutz-Recht besteht für jeden Unternehmer die Obliegenheit, sich mit dem Gedanken der Implementierung eines zumindest einmal partiellen, auf den betrieblichen Know-how-Schutz bezogenen Systems zu befassen. Gerade die wirtschaftlichen „Begleiterscheinungen“ eines angemessenen Compliance Management Systems sollten die wahren Motive für dessen Einführung sein. Der Nachweis eines (an sich) funktionierenden Systems kann nicht nur zur zivil- als auch strafrechtlichen Haftungsreduzierung, sondern auch Schutzansprüche für Geschäftsgeheimnisse sichern und nicht zuletzt dadurch zur mittel- bis langfristigen Kostenreduzierung (v.a. Prämienreduzierung bei D&O- und sonstigen Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen) führen.

Tätigkeiten

  • Erstellung und Umsetzung eines pragmatischen Compliance Management Systems

Fachbeiträge

Compliance, Arbeitsrecht

Ist Ihr Know-how geschützt und damit sicher?

, Dr. Stefan Rein

Compliance-Programme sind in Unternehmen auch im Blick auf die 2016 in Kraft getretene Know-how-Schutz-Richtlinie kein theoretisches „Luxusproblem“…


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Dr. Stefan Rein

Dr. Stefan Rein

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht