Testamentsvollstreckung

Als Teilgebiet des Erbrechts umfasst die Testamentsvollstreckung die eigentliche Übergabe der Rechte oder des Nachlasses eines Verstorbenen an die im Testament genannten Personen und Institutionen. Ein Testamentsvollstrecker ist in diesem Zusammenhang die Person, die die Rechte des Verstorbenen vertritt und dessen letzten Willen durch- bzw. umsetzt. Vielen Fragen, die dabei auftauchen, möchte man sich nach dem Tod von nahestehenden Personen nicht unbedingt als erstes stellen – nicht zuletzt, wenn daraus Streitigkeiten, etwa in der Familie, entstehen könnten. Umso wichtiger ist es, dass Sie mit unseren Fachanwälten auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung erfahrene Spezialisten an Ihrer Seite haben, die Ihnen die Situation so angenehm wie möglich machen werden.

Tätigkeiten

  • letztwillige Verfügung
  • Testament
  • Nachlass, Nachlassauseinandersetzung
  • Abwicklungsvollstreckung

Fachbeiträge

Erbrecht, Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung

, Armin Abele

Wer ein Testament errichtet, verfolgt bestimmte Ziele und Wünsche, wie z. B. gerechte Verteilung des Nachlasses, Schutz des Vermögens vor Zugriffen dritter familienfremder Personen, Erhaltung des Familienfriedens oder die Absicherung bestimmter Angehöriger.
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Armin Abele

Armin Abele

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht