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Insolvenz- und Sanierungsrecht
Wir beraten unsere Mandanten im Vorfeld einer Insolvenz bei der Prüfung der Insolvenzgründe und einer möglichen Sanierung aber auch bei der dann folgenden Stellung des Insolvenzantrages. Darüber hinaus betreuen wir aber auch Gläubiger im Insolvenzverfahren von Kunden bei der Durchsetzung ihrer Forderungen und der Verwertung der gewährten Sicherheiten. Darüber hinaus „verteidigen“ wir Gläubiger gegen die Anfechtungsansprüche des Insolvenzverwalters. Nicht zuletzt stehen wir Geschäftsführern und Gesellschaftern im Falle der Insolvenz „ihrer“ Gesellschaft beratend zur Seite. Hierbei beraten und vertreten wir insbesondere Geschäftsführer im Zusammenhang mit deren Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter bzw. die Finanzbehörden und die Sozialversicherungsträger.
Tätigkeiten
- Sanierungsberatung von Unternehmen und Privatpersonen
- Beratung von Geschäftsführern und Gesellschaftern zur Vermeidung der persönlichen Haftungsinanspruchnahme (Vermögenssicherung)
- Gläubigervertretung zur Durchsetzung von Ansprüchen
- Beratung von Gläubigern, insbesondere Banken, bei der Bestellung insolvenzfester Sicherheiten und im Rahmen der Sanierung von Krisenengagements (Turn Around Management)
- Unternehmenskäufe (übertragende Sanierung)
- Tätigkeit für Insolvenzverwalter (Back-Office)
- Führung von Anfechtungsstreitigkeiten
Fachbeiträge
Fachbeiträge
Insolvenz- und Sanierungsrecht
Corona Epidemie – Insolvenzantragspflicht soll ausgesetzt werden
, Christian Kühn
Christian Kühn
Rechtsanwalt und BankkaufmannCertified M&A Manager (Munich Business School)
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht