D&O Liability (Managerhaftung)

Organmitglieder juristischer Personen (Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführer) haften unter bestimmten Voraussetzungen für unternehmerische Pflichtverletzungen. Dies kann zu einer Inanspruchnahme der Organmitglieder durch Unternehmen oder Dritte führen.

Tätigkeiten

  • Beratung und gerichtliche Vertretung von Organmitgliedern von Unternehmen und deren Versicherern bei der Abwehr und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen (insbesondere Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführer)

Fachbeiträge

Keine Fachbeiträge vorhanden