Internationales Privatrecht

Menschen und Unternehmen agieren zunehmend international. Export von Waren, eine Immobilie im ausländischen Feriengebiet oder ein Verkehrsunfall im Urlaub stellen nur einige wenige Beispiele dar, die einem rechtlichen Sachverhalt eine internationale Prägung geben. Die Ermittlung der konkreten Rechte und Pflichten hängt von der wichtigen Vorfrage ab, nach welcher Rechtsordnung ein Sachverhalt zu bewerten ist. Im Rahmen der Vertragsgestaltung stellt die Frage des anwendbaren Rechts bzw. der Rechtwahl die fundamentale Weichenstellung für die Beteiligten dar, auf der sämtliche Rechte und Pflichten aufbauen. Bei internationalen Sachverhalten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung. Wir prüfen und erstellen Verträge und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer und Abwehr von gegen Sie gerichteten Ansprüchen im In- und Ausland. Sofern erforderlich, greifen wir über unser Netzwerk auf einen geeigneten ausländischen Kollegen zurück.

Tätigkeiten

  • Anwendbares Recht
  • UN-Kaufrecht (CISG)
  • Internationales Recht
  • Rechtswahl
  • Gerichtsstand
  • Schiedsvereinbarung

Fachbeiträge

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