Umweltrecht

Das Umweltrecht ist kein scharf abgrenzbares, breites Rechtsgebiet und in Deutschland verstreut in vielen Gesetzen. Größtenteils finden sich Regelungen im Verwaltungsrecht, etwa die (Bundes- und Landes)Naturschutzgesetze, das Bundesbodenschutzgesetz oder die Wasser(haushalts-)gesetze. Zum Umweltrecht gehört auch das Planungsrecht, weil hier u.a. bereits präventiver Umweltschutz verfolgt wird. Ziel ist es, bestimmte Umweltbeeinträchtigungen zu vermeiden, zu reduzieren oder auszugleichen. Weitere Beispiele sind daher das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), das Baugesetzbuch oder Vorschriften zur Raumordnung. Neben dem Immissionsschutzrecht spielt immer wieder auch das Umweltinformationsrecht und mitunter auch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht eine Rolle. Wir beraten und vertreten Privatleute, Unternehmen und Gemeinden ebenso wie Umweltschutzverbände oder kommunale Zweckverbände im gesamten Themenspektrum des Umweltrechts. Praxisrelevant sind hierbei beispielsweise Genehmigungen, Bewilligungen oder Erlaubnisse, Wasser- und Windenergieanlagen sowie umweltrechtlichen Verbandsklagen.

Tätigkeiten

  • Beratung und Vertretung von Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und Umweltschutzverbänden auf dem gesamten Gebiet des Umweltrechts (außergerichtlich und gerichtlich)
  • Prüfung und Gestaltung von Satzungen, Durchsetzung der Ansprüche auf Erlaubnisse, Bewilligungen oder Genehmigungen, Prüfung von Kompensationsmaßnahmen
  • Erhebung und Abwehr von naturschutzrechtlichen Verbandsklagen

Fachbeiträge

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