Die Münchner Kanzlei vertritt zahlreiche Verwertungsgesellschaften, Bildagenturen und Urheber und setzt deren Rechte und Ansprüche durch. Bekannt wurde die Kanzlei für jährlich tausende Abmahnungen wegen sogenannten „file-sharings“ (dt.: Datenaustausch) über Peer-to-Peer-Netzwerke. Bisher wurde primär die illegale Verbreitung von Filmwerken im Internet geahndet.
In letzter Zeit hat die Kanzlei aus München verstärkt Unternehmen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen abgemahnt und hohe Schadenersatzforderung geltend gemacht. Die Unternehmen sollen unberechtigt Bilder im Internet ohne die dafür erforderliche Nutzungserlaubnis veröffentlicht haben. Die Rechte stünden ausschließlich den Verwertungsgesellschaften zu. Nutzungsrechte hätte man den Abgemahnten nicht erteilt, sodass Unterlassungsansprüche und Schadenersatzforderungen bestünden.
Auch wenn die Münchner Kanzlei Tatsachen und Rechtslagen als eindeutig und unstreitig darstellt: In einzelnen Fällen können betroffene Unternehmen die Herkunft der Bilder und damit auch eine bestehende Nutzungsberechtigung (Nutzungslizenz) vorweisen, da die Bilder von seriösen Plattformen stammen und zur freien Verfügung standen. Die behaupteten Ansprüche sind dann unberechtigt und Abmahnungen gehen ins Leere.
Nach der aktuellen Rechtsprechung müssen die Verwender von urheberrechtlich geschützten Werken die Nutzungsberechtigung – also die Inhaberschaft einer Nutzungslizenz – darlegen und beweisen. Und zwar lückenlos.
Betroffene Unternehmen sollten bei Erhalt einer Abmahnung oder sogar einer Klage nicht vorschnell reagieren und die vorgeworfene Tat zugestehen. Gerade die Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft erfolgen, da an diese empfindliche Strafversprechen und Ordnungsgelder geknüpft sind.
In jedem Fall sollte zunächst überprüft werden, woher die Lichtbilder stammen und ob eine entsprechende Lizenz besteht.