Verkehrsrecht

Das Schmerzensgeld und der Haushaltsführungsschaden - Neue Berechnungsmethode durch das Oberlandesgericht Frankfurt

- Philip Betschinger

Die Geltendmachung von Schmerzensgeld und des Haushaltsführungsschadens stellen wichtige Punkte für das Ofer einer Verletzung, bspw. durch einen Verkehrsunfall, dar. 

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einer neuen Entscheidung vom 18.10.2018 – Az. 22 U 97/16 die Schmerzensgeldberechnung erstmals anhand einer neuen, taggenauen Methode vorgenommen. Tabellenmäßig erfasste Schmerzensgeldentscheidungen seien daher weder Maßstab noch Begrenzung. Angemessen sei eine Methode, die die taggenaue Berechnung unter Berücksichtigung der im Zeitablauf unterschiedlichen Behandlungsarten (Krankenhaus, Reha) und Schadensfolgen ermögliche. Diese neue Berechnungsweise könnte durch die größere Bedeutung des Zeitmoments auf Dauer dazu führen, „dass bei langfristigen Beeinträchtigungen deutlich höhere Schmerzensgelder ausgeworfen werden, während bei geringen Beeinträchtigungen die Schmerzensgelder deutlich vermindert werden können, jeweils im Vergleich zu den heute ausgeurteilten Schmerzensgeldbeträgen“. 

Weiter berücksichtigt das Oberlandesgericht Frankfurt in der vorbezeichneten Entscheidung den modernen Zuschnitt der Haushalte sowie den gesetzlichen Mindestlohn. Der Haushaltsführungsschaden diene dem Ausgleich von Einbußen für die Eigen- und ggf. Fremdversorgung anderer Haushaltsmitglieder. Die üblichen Tabellen beruhten auf traditionell begründeten Unterscheidungen hinsichtlich des Zuschnitts der jeweiligen Haushaltsführung. „In modernen Haushalten finden weitaus mehr Maschinen Einsatz als früher, es wird insgesamt weniger Weg auf klassische Vorbereitung oder auch klassische Darbietung des Essens gelegt“. Orientierung für die Höhe des festzulegenden Stundensatzes sei der gesetzliche Mindestlohn. In besonders gehobenen Haushalten könne dieser Betrag angemessen - wie in der vorliegenden Entscheidung auf 10,00 € - erhöht werden. 

Dr. Philip Betschinger (LL.M.)

Dr. Philip Betschinger (LL.M.)

Rechtsanwalt
gepr. Versicherungsfachmann (IHK)
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht