Verkehrsrecht

Diesel-Abgasskandal: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bei Verkauf eines PKW Mercedes Vito mit Diesel Motor

- Philip Betschinger

Das Kraftfahrbundesamt hat bei rund 280.000 Dieselfahrzeugen des Autobauers Daimler ebenfalls eine illegale Abschalteinrichtung festgestellt.

Das Landgericht Hanau hat nunmehr in seiner Entscheidung vom 07.06.2018 - AZ  9 O 76/18 eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung zu Lasten des Käufers eines PKW Mercedes Vito angenommen und in der Konsequenz dem Käufer die Erstattung des Kaufpreises abzgl. der gezogenen Nutzung im Rahmen der gefahrenen Kilometer zugesprochen. 

„Das LG Hanau konnte seiner Entscheidung als unstreitig zugrunde legen, dass der Motor des 

streitgegenständlichen  Fahrzeugs  so  konstruiert  wurde,  dass  er  nur  in  der  Prüfungssituation NOx-Mengen   ausstieß,   die   den   Grenzwerten   der   EURO-6-Abgasnorm   genügten   und   ansonsten  der  NOx-Ausstoß  um  ein  Vielfaches  höher  lag.

Hierin  sah  das  LG  Hanau  einen  Umstand,  wonach  Mitarbeiter  des  beklagten  Herstellers  dem  Kläger  gemäß  §  826  BGB  in  einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich einen Schaden zugefügt haben. Wie   nach   der   Rechtsprechung   definiert   sieht   auch   das   LG   Hanau   ein   Verhalten   als sittenwidrig an, dass nach seinem Gesamtcharakter, der durch umfassende Würdigung durch Inhalt, Beweggrund  und  Zweck  zu  ermitteln  ist,  gegen  das  Anstandsgefühl  aller billig  und gerecht Denkenden verstößt.

Das LG Hanau sieht gerade in einem Verhalten der Mitarbeiter des beklagten Herstellers, die 

an der Entwicklung der Motorsteuerungssoftware beteiligt waren, ein solches Unwerturteil.

In der Konstruktion einer Motorsteuerungssoftware, die dazu führt, dass das Fahrzeug in einer Prüfungssituation eine Menge an NOx produziert, die geeignet ist, die gesetzlichen Vorgaben zur  Einordnung  in  eine  bestimmte  Abgasnorm  einzuhalten,  während  der  Ausstoß  von  NOx  unter  alltäglichen  Fahrbedingungen  auf  der  Straße  um  ein  Vielfaches  höher  liegt,  ist  nach  Auffassung  des  LG  Hanau  eine solche,  gegen  des  Anstandsgefühl  aller  billig  und  gerecht  Denkenden Unwertbegründung zu erblicken“ 

(Quelle: „autorechtaktuell.de – KW 44/2018“).

Dr. Philip Betschinger (LL.M.)

Dr. Philip Betschinger (LL.M.)

Rechtsanwalt
gepr. Versicherungsfachmann (IHK)
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht