Das Kraftfahrbundesamt hat bei rund 280.000 Dieselfahrzeugen des Autobauers Daimler ebenfalls eine illegale Abschalteinrichtung festgestellt.
Das Landgericht Hanau hat nunmehr in seiner Entscheidung vom 07.06.2018 - AZ 9 O 76/18 eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung zu Lasten des Käufers eines PKW Mercedes Vito angenommen und in der Konsequenz dem Käufer die Erstattung des Kaufpreises abzgl. der gezogenen Nutzung im Rahmen der gefahrenen Kilometer zugesprochen.
„Das LG Hanau konnte seiner Entscheidung als unstreitig zugrunde legen, dass der Motor des
streitgegenständlichen Fahrzeugs so konstruiert wurde, dass er nur in der Prüfungssituation NOx-Mengen ausstieß, die den Grenzwerten der EURO-6-Abgasnorm genügten und ansonsten der NOx-Ausstoß um ein Vielfaches höher lag.
Hierin sah das LG Hanau einen Umstand, wonach Mitarbeiter des beklagten Herstellers dem Kläger gemäß § 826 BGB in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich einen Schaden zugefügt haben. Wie nach der Rechtsprechung definiert sieht auch das LG Hanau ein Verhalten als sittenwidrig an, dass nach seinem Gesamtcharakter, der durch umfassende Würdigung durch Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.
Das LG Hanau sieht gerade in einem Verhalten der Mitarbeiter des beklagten Herstellers, die
an der Entwicklung der Motorsteuerungssoftware beteiligt waren, ein solches Unwerturteil.
In der Konstruktion einer Motorsteuerungssoftware, die dazu führt, dass das Fahrzeug in einer Prüfungssituation eine Menge an NOx produziert, die geeignet ist, die gesetzlichen Vorgaben zur Einordnung in eine bestimmte Abgasnorm einzuhalten, während der Ausstoß von NOx unter alltäglichen Fahrbedingungen auf der Straße um ein Vielfaches höher liegt, ist nach Auffassung des LG Hanau eine solche, gegen des Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden Unwertbegründung zu erblicken“
(Quelle: „autorechtaktuell.de – KW 44/2018“).