Verkehrsrecht

VW-Abgasskandal Die Musterfeststellungsklage – Das finanzielle Risiko

- Marcus Nerlich

Mit der Musterfeststellungklage wollte die große Koalition eigentlich die Rechte der Verbraucher im VW-Abgasskandal stärken. Dieses Ziel wird mit der Musterfeststellungsklage jedoch gerade nicht erreicht werden, weil mit einer rechtskräftigen Entscheidung erst in einigen Jahren zu rechnen ist. Diese schmerzliche Erfahrung mussten bereits die geschädigten Anleger im sogenannten Telekomverfahren machen. Das Verfahren begann im Jahre 2005 und ein Ende ist bis heute nicht in Sicht.

Auch Volkswagen wird alles unternehmen, den Prozess zu verschleppen, weil die Verbraucher auf die Nutzung ihres „Volkswagens“ angewiesen sind und die Wenigsten es sich leisten können, das Auto mehrere Jahre in der Garage stehen zu lassen.

Ergeht dann in einigen Jahren eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Gunsten der Verbraucher, muss jeder Autokäufer dennoch seinen individuellen Anspruch nochmals gegen Volkswagen geltend machen. Zahlt die Volkswagen AG nicht freiwillig, muss der Betroffene doch wieder seinen Anspruch bei Gericht einklagen und weitere wertvolle Zeit geht verloren.

Bei den meisten Gerichten erhält der Geschädigte nämlich nicht den vollständigen Kaufpreis als Schadensersatz zugesprochen, sondern der Geschädigte muss sich den sogenannten Nutzungsvorteil anrechnen lassen. Dieser errechnet sich aus den seit dem Kauf des Fahrzeugs gefahrenen Kilometern. Zudem trägt der Verbraucher, bis er dann nach Jahren sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben kann, das Reparaturrisiko des Fahrzeugs, das mit zunehmendem Alter des Fahrzeugs immer größer wird.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Im Mai 2013 kauft ein Kunde einen vom Abgasskandal betroffenen PKW zum Kaufpreis von 40.000,00 EUR.

Er fährt durchschnittlich 15.000 Kilometer pro Jahr. Bis heute hat der Käufer somit bereits ca. 90.000 Kilometer zurückgelegt. Bei einer voraussichtlichen Gesamtfahrleistung von 250.000 km muss sich der Kunde bereits Nutzungen in Höhe von 14.400,00 EUR anrechnen lassen. Kann er erst nach dem Ende der Musterfeststellungklage, z.B. im Jahre 2023, von VW die Rückabwicklung fordern, beträgt der Abzug bei dann gefahrenen 150.000 Kilometern bereits 24.000,00 EUR. Während dieser Zeit hat der Käufer dann aber die höheren Reparaturkosten zu tragen und ist auch noch der Gefahr von weiteren Fahrverboten ausgesetzt. Und viele Käufer möchten verständlicherweise nicht ein so altes Fahrzeug weiter fahren, das dann längst nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

Ein Ausweg bietet daher nur die sogenannte Individualklage, bei denen der Geschädigte direkt seinen Anspruch gegen die Volkswagen AG geltend macht. Bei vielen Gerichten, gerade im Süddeutschen Raum, erhält der Verbraucher einer Entscheidung bereits innerhalb von sechs Monaten.

Solange sich der Geschädigte jedoch der Musterfeststellungsklage angeschlossen hat, ist es ihm nicht gestattet, seinen Anspruch vor einem anderen Gericht durchzusetzen. Allerdings gibt es hier noch einen Ausweg. Bis zur ersten mündlichen Verhandlung in der Musterfeststellungsklage kann der Geschädigte sich auch wieder von der Klage abmelden und dann seinen Anspruch gerichtlich gegen die Volkswagen AG direkt geltend machen.

Wenn der Geschädigte auch erst nach dem 31.12.2015 von der Volkswagen AG oder dem Kraftfahrtbundesamt darüber informiert wurde, dass sein Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist, gehen wir davon aus, dass grundsätzlich die Ansprüche noch mindestens bis zum 31.12.2019 individuell gegen die Volkswagen AG geltend gemacht werden können.

Wir beraten Sie gerne persönlich zu diesem Thema. Setzen Sie sich einfach mit unseren spezialisierten Anwälten wegen einer kostenlosen Erstberatung in Verbindung.

Selbstverständlich übernehmen wir kostenfrei die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Marcus Nerlich

Marcus Nerlich

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht