Versicherungsrecht

Absicherung von Erwerbseinkommen: Die Differenzierung zwischen Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit

- Philip Betschinger

Die Aufrechterhaltung des Lebensstandards bzw. die Sicherheit auch im Krankheitsfall Verbindlichkeiten bedienen zu können, kann durch den Abschluss von Versicherungen gestaltet werden. Bei der Krankentagegeldversicherung gewährt der Versicherer im Versicherungsfall für die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit ein Krankentagegeld im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Versicherungsfall in der Krankentagegeldversicherung ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen, in deren Verlauf Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird. Voraussetzung für die Gewährung von Krankentagegeld ist jedoch, dass zum einen völlige Arbeitsunfähigkeit besteht, jedoch zum anderen auch die Prognose einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit besteht. 

Fehlt es an einer positiven Prognose, so muss in diesem Zusammenhang über die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung nachgedacht werden. Grundsätzlich liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50% erwerbsunfähig ist. Es geht nach dieser Begriffsbestimmung um einen Zustand (Erwerbsfähigkeit), dessen Fortbestand aus sachkundiger Sicht für nicht absehbare Zeit prognostiziert wird. 

In der Praxis haben die Versicherungsnehmer in der Krankentagegeldversicherung deutlich höhere monatliche Zahlungen als im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu erwarten. Daher sollte mit anwaltlicher Beratung versucht werden den Bezug von Krankentagegeld so lange wie möglich sicher zu stellen.

Dr. Philip Betschinger (LL.M.)

Dr. Philip Betschinger (LL.M.)

Rechtsanwalt
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