Arbeitsrecht

Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber darf Abschluss eines Aufhebungsvertrages an sofortige Annahme knüpfen

- Sibylle Schmuker

Einleitung

Ein Aufhebungsvertrag stellt für Arbeitnehmer unter gewissen Umständen eine attraktive Option dar, das Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Wird der Arbeitnehmer aber vor Unterzeichnung eines vom Arbeitgeber vorgelegten Aufhebungsvertrages unter Druck gesetzt, kann hierdurch das Gebot des fairen Verhandelns verletzt sein. Ob das Gebot des fairen Verhandelns jedoch verletzt wurde, ist anhand der Gesamtumstände der konkreten Verhandlungssituation im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden, so das Bundesarbeitsgericht.

Sachverhalt

Zwischen den Parteien war der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages streitig.

Die Arbeitnehmerin wurde im November 2019 völlig überraschend zu einem Gespräch mit dem Geschäftsführer und einem „Rechtsanwalt für Arbeitsrecht“ – dem späteren Prozessbevollmächtigten des Arbeitgebers – gebeten. Hierbei wurden der Arbeitnehmerin verschiedene Pflichtverletzungen vorgeworfen. In diesem Zusammenhang wurde der Arbeitnehmerin ein vorbereiteter Aufhebungsvertrag vorgelegt, der eine Beendigung zum Ende des Monats November 2019 vorsah. Die Arbeitnehmerin unterzeichnete nach einer etwa zehnminütigen Pause, in der die drei anwesenden Personen schweigend am Tisch saßen, den Aufhebungsvertrag.

Die Arbeitnehmerin erklärte noch im November 2019 die Anfechtung des Aufhebungsvertrages und begründete dies damit, wonach eine fristlose Kündigung und eine Strafanzeige in Aussicht gestellt worden sei. Ihrer Bitte, eine längere Bedenkzeit zu erhalten und Rechtsrat einholen zu können, sei nicht entsprochen worden.

Die Entscheidung

Das Arbeitsgericht hatte der Klage stattgegeben, das Landesarbeitsgericht hatte sie auf die Berufung des Arbeitgebers abgewiesen. Die Revision der Arbeitnehmerin hatte vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg.

Selbst wenn der von der Klägerin geschilderte Gesprächsverlauf zu ihren Gunsten unterstellt werde, fehle es an der Widerrechtlichkeit der behaupteten Drohung. Ein verständiger Arbeitgeber habe im vorliegenden Fall sowohl die Erklärung einer außerordentlichen Kündigung als auch die Erstattung einer Strafanzeige ernsthaft in Erwägung ziehen dürfen.

Jedenfalls sei die Arbeitnehmerin in ihrer Entscheidungsfreiheit nicht dadurch verletzt, dass die Annahme des Aufhebungsvertrages nur sofort durch entsprechende Unterzeichnung möglich war.

Fazit

Ob ein Aufhebungsvertrag aufgrund einer Drucksituation letztlich erfolgreich angefochten werden kann, ist eine Einzelfallentscheidung. Für weitere Fragen und eine Beratung vor und nach Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sibylle Schmuker

Sibylle Schmuker

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht