Seit 1. April 2024 dürfen Erwachsene grundsätzlich Cannabis konsumieren. Führt die Legalisierung auch dazu, dass man high zur Arbeit erscheinen darf und der Arbeitgeber dies akzeptieren muss? Für den Konsum während der Arbeitszeit trifft das Cannabis-Gesetz keine ausdrücklichen Regelungen, auch nicht, dass der Konsum während der Arbeit verboten ist.
Arbeitgeber können jedoch von den Mitarbeitern verlangen, dass sie ihre Arbeit nicht unter dem Einfluss von Drogen verrichten und dies entsprechend im Arbeitsvertrag, mit einer Betriebsvereinbarung oder in Tarifverträgen, regeln.
Anderenfalls steigt das betriebliche Risiko bei Arbeitsunfällen im Zusammenhang mit Cannabis.
Regelungsbedürftige Aspekte sind beispielsweise der Umgang mit Drogen und Alkohol bei Betriebsfeiern oder Firmenausflügen, der Verdacht von Drogenkonsum, die Zulässigkeit von Beschäftigungsverboten, der Umfang von Mitwirkungspflichten und Rechtsfolgen bei verweigerter Mitwirkung.
Doch müssen Arbeitnehmer nun auch vom Arbeitgeber initiierte Drogentests akzeptieren? Dies dürfte aufgrund des Rechts auf körperliche Unversehrtheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nicht so einfach umzusetzen sein. Auch bei Vorliegen eines berechtigten Interesses des Arbeitgebers bleibt es dabei, dass die Durchführung von Drogentests immer freiwillig erfolgen muss sowie der Arbeitnehmer vorher über die Durchführung, den Zweck und die Konsequenzen des Tests aufgeklärt werden muss. Insbesondere müssen die Ergebnisse des Tests vertraulich behandelt werden.