Verwaltungsrecht, Wirtschaftsrecht

Corona-Hilfen: Rechtswidrige Rücknahme-, Widerrufs- und Erstattungsbescheide

- Robin Henselmann

Im Verlauf der vergangenen Monate wurden Unternehmer und Solo-Selbständige vermehrt von der L-Bank zur sofortigen Rückzahlung erhaltener Corona-Hilfen aufgefordert, zu denen die Förderprogramme „Soforthilfe Corona“, „November- und Dezemberhilfe“ sowie die „Überbrückungshilfen I bis IV“ zählen.

Die Rückforderung erfolgt teils völlig überraschend für die Beteiligten und kann schnell zu existenzbedrohenden Situationen führen, da zumeist dauerhaft mit den gewährten Unterstützungen kalkuliert und geplant wurde. Nicht selten stellen diese gar das Fundament für laufende Neustrukturierungen dar. Die drohende Erstattung kann folglich prompt ein sorgsam durchdachtes und auf „Corona-Konformität“ getrimmtes Geschäftsmodell ins Wanken bringen.

In vielen Fällen sind die in diesem Zusammenhang durch die L-Bank erlassenen Rücknahme-, Widerrufs- und Erstattungsbescheide jedoch rechtswidrig und damit anfechtbar.

Die undurchsichtigen, strukturlosen Richtlinien und FAQs des Finanzministeriums gestalten im Zusammenspiel mit den Beschlüssen der Bundesregierung, auf denen diese aufbauen, eine selbstständige Einschätzung der Antragsberechtigung und -höhe als nahezu unmöglich. Weitere Probleme und Einschränkungen können bei Aufeinandertreffen der verschiedenen Corona-Hilfen sowie durch das Hinzukommen anderweitiger staatlicher Förderungen, Rettungspakete und Stipendien entstehen.

Aus denselben Gründen kommt es rund um das Thema „Neustarthilfen“, den aktuellsten Förderungen der Bundesregierung, häufig zu rechtlichen Unklarheiten, die die erforderliche Planung und Konzeption für betroffene Unternehmer und Selbständige erheblich erschweren.

Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise in allen Verfahrensstadien bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche und helfen Ihnen, die mit der Corona-Pandemie einhergegangenen finanziellen Einbußen bestmöglich zu kompensieren.

Robin Henselmann

Robin Henselmann

Rechtsanwalt