Verkehrsrecht

Diesel-Abgasskandal: Klarstellung durch den Bundesgerichtshof am 25.05.2020

- Philip Betschinger

Mit Spannung wird das Urteil des Bundesgerichtshofs zum sog. „Diesel Abgasskandal“ erwartet. Nach einer ersten Verhandlung am 05. Mai 2020 wurde nun ein Verkündungstermin auf den 25. Mai 2020, 11.00 Uhr - VI ZR 252/19 bestimmt.

In einer vorläufigen Einschätzung zeigte sich der Bundesgerichtshof gegenüber der Darstellung des Sachverhalts der Volkswagen AG skeptisch. Den Diesel Besitzern sei – entgegen der Behauptung der Volkswagen AG – sehr wohl ein Schaden entstanden. Aller Voraussicht nach ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu erwarten, welches den Einbau von Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen als schadhaftes, sittenwidriges Verhalten wertet; auch bei Gebrauchtwagen.

Der Bundesgerichtshof wird in seinem Urteil klären, ob für Verbraucher ein Schadenersatzanspruch aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch die Volkswagen AG besteht. Weiter wird entschieden werden, ob sich die geschädigten Verbraucher einen Nutzungsvorteil für jeden gefahrenen Kilometer mit diesem Fahrzeug anrechnen lassen müssen.

Entscheidet der Bundesgerichtshof, dass ein Abzug der Nutzungsentschädigung vom Wert des Autos nicht zulässig ist, werden die zu zahlenden Entschädigungssummen im Dieselskandal nicht nur für VW, sondern auch für alle anderen Hersteller, künftig sehr viel höher ausfallen. In diesem Zusammenhang ist zu erwarten, dass sich die Instanz Gerichte an der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zukünftig orientieren werden.

Dr. Philip Betschinger (LL.M.)

Dr. Philip Betschinger (LL.M.)

Rechtsanwalt
gepr. Versicherungsfachmann (IHK)
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht