Familienrecht

Elternunterhalt – worüber muss Auskunft erteilt werden?

- Dr. Sigrid Schmitz

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz ist seit dem 12. Dezember 2019 in Kraft. Mit diesem Gesetz werden Kinder von pflegebedürftigen Eltern davon entlastet, einen Elternunterhalt bezahlen zu müssen.

Auf das Einkommen der unterhaltspflichtigen Kinder kann erst ab einem Jahresbetrag von mehr als 100.000 € zurückgegriffen werden. Es stellt sich regelmäßig die Frage, wie der zuständige Sozialhilfeträger überhaupt Kenntnis davon erlangt, ob ein Einkommen von mehr als 100.000 € jährlich vorliegt und worüber Auskunft erteilt werden muss.

Der 8. Senat des Bundessozialgerichts hat am 21. November 2024 entschieden (Aktenzeichen B 8 SO 5/23 R), dass das vorgeschaltete Auskunftsverfahren gestuft und zunächst nur auf Angaben zum Einkommen beschränkt ist.

Ein möglicher Unterhaltsanspruch der Eltern gegen ihre erwachsenen Kinder geht für die Kosten der Hilfe zur Pflege seit dem 1. Januar 2020 erst dann auf den Sozialhilfeträger über, wenn das Einkommen des Kindes einen Jahresbetrag von 100.000 € übersteigt. Dabei wird gesetzlich vermutet, dass die Einkommensgrenze von 100.000 € nicht überschritten wird.

Erst dann, wenn hinreichende Anhaltspunkte für ein Überschreiten der Jahreseinkommensgrenze vorliegen, darf der Sozialhilfeträger weiter ermitteln, ob die Grenze tatsächlich überschritten ist. Dabei hat das Kind bei der Prüfung der Elternunterhaltsansprüche zunächst nur Auskünfte über sein Einkommen zu erteilen. Erst wenn sicher feststeht, dass die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 € überschritten wird, also ein Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Sozialhilfeträger in Betracht kommt, darf auch Auskunft über das Vermögen des unterhaltspflichtigen Angehörigen verlangt werden.

In der Praxis sollte deshalb immer dann, wenn Ansprüche auf Elternunterhalt im Raum stehen, schon für die Auskunftserteilung ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Dr. Sigrid Schmitz

Dr. Sigrid Schmitz

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Versicherungsrecht