Unfallrecht und Unfallregulierung, Verkehrsrecht

Fiktive Reparaturkosten in der KFZ- Kaskoversicherung

- Philip Betschinger

Muss die Vollkaskoversicherung ihrem Versicherungsnehmer bei Abrechnung auf Gutachtenbasis die fiktiven Aufwendungen für die Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt erstatten?

Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 11.11.2015 - IV ZR 426/14 auseinanderzusetzen.
Der BGH hat hierzu entschieden, dass ein Versicherungsnehmer unter gewissen Voraussetzungen die Verweisung des Versicherers auf die niedrigeren Kosten einer „freien Werkstatt“ bei der Abrechnung auf Gutachtenbasis nicht akzeptieren muss. Der Versicherungsnehmer darf nach Auffassung des BGH in Ausnahmefällen die Verrechnungsätze einer markengebundenen Fachwerkstatt bei seiner Abrechnung zugrunde legen. Dies sei regelmäßig anzunehmen, wenn das verunfallte Fahrzeug neu gewesen ist oder der Versicherungsnehmer das Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt warten oder reparieren ließ.

Auswirkung der Entscheidung für die Praxis

Diese Entscheidung hat für Abwicklung eines Unfallschadens in der Fahrzeugvollkaskoversicherung erhebliche Bedeutung. In Zukunft wird es  für den Kaskoversicherer nicht mehr pauschal möglich sein, seinen Versicherungsnehmer bei der Abrechnung auf Gutachtenbasis auf die Kosten einer „freien Werkstatt“ zu verweisen.  Der Versicherungsnehmer sollte daher zukünftig die Abrechnungsschreiben seiner Kaskoversicherung genau prüfen und bei Problemen einen Rechtsanwalt konsultieren.

Dr. Philip Betschinger (LL.M.)

Dr. Philip Betschinger (LL.M.)

Rechtsanwalt
gepr. Versicherungsfachmann (IHK)
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht