Verkehrsrecht

Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät Traffi Star S 350 verletzt das Grundrecht des Betroffenen auf ein faires Verfahren

- Benjamin Chiumento

"Ich rühm‘ dich, du freundliches Land an der Saar" heißt es im Text von Gerhard Tänzer zur Hymne das Saarlandes. Dieser Ruhm ist wohl verdient, nicht zuletzt wegen der jüngsten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 5. Juli 2019 (Az.: LV 7/17), in welcher der Gerichtshof festgestellt hat, dass das Geschwindigkeits-Messgerät der Firma Jenoptik (genauer: Traffi Star S350) deshalb gegen das verfassungsrechtlich zu beachtende Gebot des fairen Verfahrens verstößt, weil die Messgeräte dieses Bautyps die zur Messwertbildung herangezogenen Rohmessdaten nicht abspeichern. Hieraus folgt, dass es dem Betroffenen unmöglich gemacht wird, Einwände gegen die Korrektheit der konkreten Messung selbst zu ermitteln und dann vorzubringen.

Die – auch von hiesigen Gerichten bzw. Sachverständigen – bei diesen Messverfahren vorgenommene, nachträgliche "Plausibilitätsprüfung" genüge dem Recht auf ein faires Verfahren nicht, befand das Gericht, nachdem auch von der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) im Rahmen des Verfahrens zugestanden wurde, dass diese Plausibilitätsprüfung keinen "messtechnischen Erkenntnisgewinn" biete.

Die unmittelbare Auswirkung des Urteils ist jedoch auf das Saarland begrenzt, nachdem allein dessen Gerichte durch den Urteilspruch gebunden sind. Bekanntlich macht ein gutes Argument aber nicht vor Landesgrenzen halt, weshalb abzuwarten bleibt, ob auch die Gerichte außerhalb des Saarlandes den vorgebrachten Argumenten folgen oder zumindest durch entsprechende Anträge im Bußgeldverfahren zu einer Auseinandersetzung hiermit „gezwungen“ werden können. Abzuwarten bleibt auch, ob die zutreffende Argumentation des Verfassungsgerichtshofs auch auf andere Messverfahren übertragen werden kann, welche ebenfalls keine Rohmessdaten speichern. Diese stellen nämlich die Mehrheit der in der Praxis angewandten Messgeräte zur Geschwindigkeits- und Rotlichtkontrolle dar.

Dr. Benjamin Chiumento

Dr. Benjamin Chiumento

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht