Immer häufiger werden Verbraucher Opfer von Identitätsdiebstahl im Internet. Betrüger nutzen gestohlene persönliche Daten, um Darlehensverträge im Namen der Betroffenen abzuschließen. Viele Betroffene stehen dann vor der Frage: Bin ich verpflichtet, dieses Darlehen zurückzuzahlen?
Typischer Ablauf der Betrugsmasche
Häufig tritt Identitätsdiebstahl im Zusammenhang mit Kapitalanlagebetrug auf. Die Betroffenen werden von vermeintlichen Anlageberatern kontaktiert und zu Investitionen, oft in Kryptowährungen, verleitet. Der Ablauf dieser Betrugsmasche ist oft ähnlich. Zunächst wird ein geringer Betrag investiert, der angeblich schnell hohe Gewinne erzielt. Anschließend werden die Betroffenen zu weiteren Investitionen gedrängt und parallel dazu schließen Betrüger ohne Wissen der Betroffenen über das Internet Darlehensverträge bei Banken ab. Die Darlehenssumme wird dann auf Konten der Täter umgeleitet. Nachdem die Darlehenssumme auf dem Konto / Kryptotwallet der Betrüger eingegangen ist, erfahren die Betroffenen, dass auf ihren Namen ein Darlehensvertrag abgeschlossen wurde und die Bank fordert die Rückzahlung des Darlehens (Darlehensraten) von den Betroffenen.
Muss ich das Darlehen zurückzahlen?
Ob eine Rückzahlungspflicht besteht, hängt vom Einzelfall ab. In vielen Fällen bestehen jedoch rechtliche Verteidigungsmöglichkeiten.
1. Kein wirksamer Darlehensvertrag
Für den Abschluss eines Online-Darlehens ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich, die strengen gesetzlichen Vorgaben unterliegt. Wurde diese Form nicht ordnungsgemäß eingehalten, wurde grundsätzlich kein Darlehensvertrag geschlossen. In diesem Fall besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Rückzahlung aus einem Darlehensvertrag. Der Bank könnte jedoch ein Anspruch auf Rückzahlung nach dem Bereicherungsrecht zustehen.
2. Keine Bereicherung des Betroffenen
Wurde das Darlehen direkt auf ein Konto der Betrüger von der Bank ausgezahlt, hat der Betroffene keinen finanziellen Vorteil erhalten. Ein Rückzahlungsanspruch der Bank kann deshalb ausgeschlossen sein.
3. Auszahlung auf das eigene Konto
Wurde der Betrag auf das Konto des Betroffenen überwiesen, ist die rechtliche Situation differenzierter. Grundsätzlich liegt zunächst eine sogenannte Bereicherung des Betroffenen vor. Allerdings kann sich der Betroffene grundsätzlich auf Entreicherung berufen, wenn das Geld im guten Glauben an die Betrüger weitergeleitet wurde und nicht mehr zurückgeholt werden kann.
Wichtig: Jeder Fall ist individuell zu prüfen
Ob und in welchem Umfang eine Rückzahlungspflicht besteht, hängt immer von den konkreten Umständen ab. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung ist daher unerlässlich.
Was sollten Betroffene jetzt tun?
- Fristen und Schreiben der Bank ernst nehmen
- Zahlungen nur unter Vorbehalt leisten, damit man später die Zahlungen wieder rechtssicher zurückfordern kann.
- Einfach nicht zu reagieren oder keine Ratenzahlungen zu leisten beinhaltet die Gefahr, dass wenn der Darlehensvertrag doch wirksam geschlossen wurde und der Betroffene zur Rückzahlung verpflichtet ist, die Bank den Darlehensvertrag fristlos kündigt und dann der Betroffene zum einen den ganzen Darlehensbetrag sofort zurückbezahlen muss und zum anderen noch einen negativen Schufaeintrag erhält.
- Rechtliche Beratung einholen, um Ansprüche zu prüfen und ggf. abzuwehren.
Fazit
Auch wenn die Situation zunächst belastend erscheint: In vielen Fällen sind Betroffene nicht zur Rückzahlung verpflichtet oder können sich erfolgreich gegen Forderungen der Bank verteidigen.
