Transport- und Speditionsrecht

Aktuelle EuGH-Rechtsprechung Die LKW-Maut ist teilweise rechtswidrig - Spediteuren stehen Erstattungsansprüche zu.

- Marcus Nerlich

Doch Vorsicht – Ansprüche aus dem Jahr 2017 drohen bereits Ende 2020 zu verjähren!

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 28.10.2020, Aktenzeichen C-321/19, entschieden, dass die deutsche LKW-Maut teilweise rechtswidrig ist und daher die Spediteure in der Vergangenheit zu hohe Mautgebühren bezahlt haben und nach wie vor bezahlen.

Diese zu Unrecht verlangten Mautgebühren können beim Bundesamt für Güterverkehr zurückgefordert werden. Allerdings droht der Rückzahlungsanspruch für die im Jahr 2017 gezahlte LKW-Maut zum Ende des Jahres zu verjähren, wenn nicht vorher die rechtlich notwendigen Schritte eingeleitet werden.

Sehr gerne bieten wir Ihnen einen Erstberatungstermin an, gerne auch telefonisch oder via E-Mail, um Ihre Ansprüche fachgerecht und kompetent zu prüfen. Gerne kümmern wir uns auch um den Erhalt einer Deckungszusage, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.

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Marcus Nerlich

Marcus Nerlich

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht