Verwaltungsrecht

Tübinger Studierende gewinnen „VGH Moot Court“ zum dritten Mal in Folge

- Daniel Krummacher

Tübingen/Mannheim. Zum dritten Mal in Folge konnte das Team der Juristischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen den ersten Platz beim „VGH Moot Court“ gewinnen. Bei der Verhandlung am 17. Juli 2017 vor dem VGH Baden-Württemberg unter Vorsitz des Präsidenten des VGH, Herrn Volker Ellenberger, verwiesen Flora Bantelmann, Lea Bauer, Cleo Dobers, Yannik Duventäster, Julia Felbinger, Dennis Haller und Bettina Menhofer einmal mehr die Teams aus Konstanz, Heidelberg und Freiburg auf die Plätze.

Der in diesem Jahr behandelte Fall, den die Studierenden aus Anwaltsperspektive am Verwaltungsgerichtshof zu verhandeln hatten, war einem aktuellen Verfahren am Verwaltungsgericht Karlsruhe nachempfunden. Im Ausgangspunkt wehrt sich dort eine Limited Company nach englischem Recht mit Sitz in Frankreich gegen die Heranziehung zum Kostenersatz mittels Anfechtungsklage. Sie soll für einen Feuerwehreinsatz wegen eines vermeintlichen Brandes eines Transporters der Gesellschaft auf der Bundesautobahn A5 bezahlen. Daneben hatte die beklagte Gemeinde mittels Bescheid auch den Ersatz von Abschleppkosten verlangt, die daraus resultierten, dass der beschädigte Transporter zunächst an eine Gemeindestraße geparkt wurde, an der nachträglich eine Halteverbotsbeschilderung durch private Dritte angebracht wurde.

Herausforderungen bestanden für die Studierenden dabei unter mehrerlei Aspekten: Der bereits recht komplexe Sachverhalt wies auch in rechtlicher Hinsicht zahlreiche Probleme auf. Diese hatten die Teilnehmer des Wettbewerbs zwar bereits in einer zuvor landesweit gestellten universitären Hausarbeit aufbereiten können. Bei der Verhandlung traten aber weitere ungewohnte prozessuale Wendungen hinzu, in diesem Jahr beispielsweise der Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs. Besonderes Augenmerk wurde im Rahmen des Wettbewerbs darauf gelegt, als Parteivertreter aus Sicht des jeweiligen Mandanten zweckdienlich vorzugehen. 

In traditioneller und gelebter Verbundenheit mit ihrer örtlichen Alma Mater unterstützte die Kanzlei Dr. Kroll & Partner Rechtsanwälte mbB das Tübinger Team gerne auch in diesem Jahr wieder. Für eine Probeverhandlung am 4. Juli 2017 in der Neuen Aula bildeten Rechtsanwältin Ellen Steinacker, Rechtsanwalt Dr. Stefan Rein, Rechtsanwalt Nikolas Winter und als Vorsitzender Rechtsanwalt Daniel Krummacher einen (ausnahmsweise) vierköpfigen Senat. Der Ablauf war dabei einer echten mündlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht nachgebildet und beinhaltete jeweils ein Eingangsplädoyer, eine Erwiderung, das gemeinsame Rechtsgespräch mit dem Senat sowie Schlussplädoyers mit Anträgen. 

Im Anschluss freuten sich die Rechtsanwälte, den Studierenden detailliertes Feedback geben zu können. Kriterien waren dabei Schlüssigkeit und Konsistenz der Argumentation, Auftreten und Präsentation, Einhaltung der Verfahrensordnung sowie die korrekte Antragstellung, auch bei Vergleichsabschlüssen. Besonderes Augenmerk legten die Rechtsanwälte auch hier auf die Wahrung der Interessen des Mandanten.

Zum „Moot-Court-Hattrick“ beglückwünschen die „Proberichter“ und die Kanzlei alle Gewinner von Herzen!

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Daniel Krummacher

Daniel Krummacher

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht