Versicherungsrecht

Update Betriebsschließungsversicherung und Corona

- Dr. Sigrid Schmitz

Wir warten alle gespannt auf neue Informationen zum Deckungsumfang der Betriebsschließungsversicherung. Viele Gastronomen und Hoteliers haben bereits Klagen eingereicht, andere warten aus Kostengründen noch ab.

Wir haben im Moment zwei verschiedene Entscheidungen (Landgericht Mannheim vom 29.4.2020 und Oberlandesgericht Hamm vom 15.07.2020), die sich widersprechen. In beiden Fällen hatten die Kläger ihre Ansprüche im einstweiligen Verfügungsverfahren eingeklagt, was ich für den falschen Rechtsweg halte. Das haben die Gerichte jeweils auch so ausgeführt. Allein schon wegen des falschen Rechtsweges (richtig wäre ein Hauptsacheverfahren und nicht einstweiliger Rechtsschutz) wurden die Klagen abgewiesen. Die Gerichte haben sich aber auch inhaltlich zum Deckungsumfang geäußert. Das Landgericht Mannheim war der Auffassung, dass die Versicherung eintrittspflichtig ist. Das Oberlandesgericht Hamm war der Auffassung, dass die Versicherung nicht eintrittspflichtig ist.

Die große Schwierigkeit in der Auswertung der bisherigen Prozessergebnisse liegt darin, dass die Versicherer sehr unterschiedliche Versicherungsbedingungen verwendet haben. Manche Versicherungsbedingungen

  • verweisen pauschal auf § 6 und 7 Infektionsschutzgesetz
  • stellen fest, dass nur die ausdrücklich genannten Krankheiten und meldepflichtige Krankheiten versichert sind
  • beziehen sich auf das Infektionsschutzgesetz in der Fassung zu einem bestimmten Datum

In der letzten Variante wird eine Eintrittspflicht des Versicherers schwieriger durchzusetzen sein als in der ersten Formulierungsvariante.

Das ist eine grundsätzliche Frage, die letztendlich durch den BGH entschieden werden muss. Es bleibt nichts anderes übrig, als viele verschiedene Gerichte anzurufen und verschiedene Prozessergebnisse zu sammeln. Einer der Gastronomen muss dann den Mut haben (und auch die Streitwertanforderung erfüllen), um den BGH anrufen zu können. Erst dann wird die grundsätzliche Klärung der Mitversicherung von Corona herbeigeführt werden.

Ich bin weiterhin zuversichtlich, dass die – auch von mir – bereits eingereichten Klagen Erfolg haben werden. Den größten Erfolg verspreche ich mir davon, dass erste Gerichte tatsächlich die Versicherer verurteilen und diese dann nachgebesserte Vergleichsangebote unterbreiten.

Ich wünsche Ihnen von Herzen einen erfolgreichen Sommer!

Dr. Sigrid Schmitz

Dr. Sigrid Schmitz

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Versicherungsrecht