Unfallrecht und Unfallregulierung, Verkehrsrecht

Vertragliche Obliegenheiten nach einem Verkehrsunfall

- Philip Betschinger

Sicherlich denken die wenigsten Verkehrsteilnehmer nach einem Verkehrsunfall direkt an ihre eigene KFZ-Versicherung. Dennoch sollten generell wichtige Grundsätze beachtet werden, welche zumeist in den Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Versicherung (AKB) der Versicherer mit geregelt sind. 

Zunächst trifft den Versicherungsnehmer eine Anzeigeobliegenheit. In der Regel muss ein Verkehrsunfall spätestens innerhalb von einer Woche der Versicherung schriftlich angezeigt werden (E.1.1 AKB 2008). Bei Wildunfällen besteht darüber hinaus nach den AKB vieler Versicherer die Pflicht die Polizei zur Feststellung des Schadens hinzuzuziehen. 

Weiter ist der Versicherungsnehmer generell verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Unfalls und zur Minderung des Schadens erforderlich ist (E.1.3 AKB 2008). Der für die Praxis bedeutsamste Fall ist der Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 Abs. 1 StGB. Flüchtet der Verkehrsteilnehmer nach dem Unfall, so hat er nicht nur strafrechtliche Folgen zu fürchten, sondern nach der herrschenden Rechtsprechung verletzt er auch seine vertraglichen Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag. Schließlich verhindert der flüchtende Verkehrsteilnehmer die zu treffenden notwendigen Feststellungen hinsichtlich des Unfallgeschehens. 

Die Verletzung von vertraglichen Obliegenheiten kann zu einer völligen Leistungsfreiheit oder zu einer Leistungskürzung der eigenen Versicherung führen. Dies kann mit erheblichen finanziellen Folgen für den Versicherungsnehmer verbunden sein. Daher sollte nach einem Verkehrsunfall umgehend mit der Versicherung Kontakt aufgenommen und zusätzlich anwaltliche Beratung eingeholt werden. 

Dr. Philip Betschinger (LL.M.)

Dr. Philip Betschinger (LL.M.)

Rechtsanwalt
gepr. Versicherungsfachmann (IHK)
Fachanwalt für Versicherungsrecht
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