Bank- und Kapitalmarktrecht

Verwirkung des ewigen Widerrufsrechts bei Verbraucherkreditverträgen

- Arnold Oppermann

Wurde ein Verbraucher im Rahmen eines Kreditvertrages durch die Bank fehlerhaft über sein gesetzliches Widerrufsrecht belehrt, so ging häufig die Rechtsprechung von einem sogenannten „ewigen Widerrufsrecht“ aus.

Sowohl die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, als auch die Instanz-Rechtsprechung lassen hier eine Trendwende erkennen.

Dass eine Verwirkung des Widerrufsrechts möglich ist, hat der Bundesgerichtshof zuletzt in seinem Urteil vom 12.07.2016, AZ: XII ZR 501/15 entschieden. In dieser Entscheidung hat der BGH festgestellt, dass ein Recht verwirkt ist, wenn sich die Bank wegen der Untätigkeit ihres Kunden über einen gewissen Zeitraum hin - bei objektiver Beurteilung - darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass der Kunde nicht mehr von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, sodass die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt.

Eine Verwirkung des Widerrufsrechts kann insbesondere immer dann vorliegen, sofern der Kreditvertrag bereits vollständig zurückgezahlt bzw. abgelöst wurde und ein Widerruf erst einige Jahre nach Erfüllung bzw. Ablösung des Kreditvertrages erklärt wird.

Arnold Oppermann

Arnold Oppermann

Rechtsanwalt