Versicherungsrecht

Vorsicht Reisewarnung - Wenn der Versicherungsschutz im Ausland in Gefahr

- Philip Betschinger

Ein komplizierter Bruch im Skiurlaub im Ausland kann sehr schnell teuer werden. Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt die anfallenden Kosten im ungünstigsten Fall nicht. Und selbst wenn ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem Urlaubsland besteht, werden die Transport- und Behandlungskosten oft nur anteilig erstattet. Urlauber bleiben in vielen Fällen auf eigenen Kosten in erheblicher Höhe sitzen.

Abhilfe verspricht generell der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Diese kostet nicht viel und bietet umfassenden Schutz vor weltweiten Transport- und Behandlungskosten aufgrund von Unfällen und/oder Krankheiten. Abgedeckt ist in der Regel auch der kostspielige Rücktransport des Patienten zurück nach Deutschland, wenn dieser medizinisch notwendig oder sogar nur sinnvoll ist, etwa weil die Heilbehandlungsaussichten daheim besser sind.

Besondere Vorsicht ist für Inhaber einer Auslandsreisekrankenversicherung in Zeiten der Corona-Pandemie geboten. Zahlreichen Policen sehen einen Ausschluss vom Versicherungsschutz bei einer Reisewarnung vor. Deutschland hat derzeit zahlreiche Länder ganz oder teilweise als Risikogebiet eingestuft und mit einer Reisewarnung versehen. Darunter sind auch traditionell beliebte Wintersportgebiete. Es besteht regelmäßig kein Versicherungsschutz, wenn Urlauber trotz einer Reisewarnung eine Urlaubsreise antreten. Sollten sich Urlauber zum Zeitpunkt der Reisewarnung bereits im Urlaubs-/Risikogebiet befinden behält die Versicherung in der Regel ihre Gültigkeit für ein Zeitfenster von 14 Tagen zur Ausreise.

Dr. Philip Betschinger (LL.M.)

Dr. Philip Betschinger (LL.M.)

Rechtsanwalt
gepr. Versicherungsfachmann (IHK)
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