Arbeitsrecht

Vortrag zum neuen Geschäftsgeheimnisgesetz

- Achim Wurster

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden Sie herzlich am Dienstag, 4. Juni 2019, ab 18.00 Uhr im Sparkassen Carré Tübingen, Mühlbachäckerstraße 2, 72072 Tübingen, zu unserer nächsten

Vortragsveranstaltung zum neuen Geschäftsgeheimnisgesetz

ein. Herr Rechtsanwalt Achim Wurster wird Ihnen einen Überblick über das neue Gesetz und den daraus resultierenden Handlungsbedarf für Unternehmen geben.

Seit Juli 2016 ist die EU-Richtlinie 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung in Kraft. Inzwischen hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht beschlossen.

Die wichtigste wesentliche Änderung ist die Definition des Geschäftsgeheimnisses. Künftig ist ein Geschäftsgeheimnis nur eine solche Information,

  • die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist und
  • die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und
  • bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht.

Das Unternehmen, das gegen eine Verletzung seiner Geschäftsgeheimnisse vorgehen will, muss ab sofort also darlegen und beweisen können, dass das Geschäftsgeheimnis einen wirtschaftlichen Wert hat, weil es geheim ist und man angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse getroffen hat. Die Maßnahmen können dabei sowohl technische, organisatorische als auch rechtliche Maßnahmen umfassen.

In der Praxis werden die Auswirkungen des Gesetzes bisher nach unseren Erfahrungen noch nicht ausreichend berücksichtigt, evtl. auch unterschätzt. Gerade im Arbeitsrecht bestehen insoweit große Gefahren, dass Wissen sanktionslos abgezogen wird. Denn Mitarbeiter, die nicht wissen, dass es sich bei bestimmten Informationen um ein Geschäftsgeheimnis handelt (weil z.B. keine Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen wurden), können künftig folgenlos Know-How mitnehmen. Der Arbeitgeber ist in solchen Fällen rechtlos.

Im Anschluss an den Vortrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Wurster gerne bei einem kleinen Imbiss für offene Fragen zur Verfügung.

Datum:
Dienstag, 4. Juni 2019

Programm:
18:00 Uhr Begrüßung
18:15 Uhr Beginn des Vortrages
19:30 Uhr Ausklang mit kleinem Imbiss

Ort:
Sparkassen Carré Tübingen
Mühlbachäckerstraße 2
72072 Tübingen

Der Eintritt ist frei.

Wir bitten um Anmeldung bei Frau Lena Lubanski unter 07071 94356-725 oder l.lubanski@kp-recht.de.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Ihre Rechtsanwälte von Dr. Kroll & Partner Rechtsanwälte mbB

Achim Wurster

Achim Wurster

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Zertifizierter Fachexperte für betriebliche Altersversorgung (BRBZ e.V.)