Wenn Sie erst nach dem 31.12.2015 vom Kraftfahrtbundesamt oder von der Volkswagen AG darüber informiert wurden, dass Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist, können Sie Ihre Ansprüche noch bis zum 31.12.2019 gegenüber der Volkswagen AG geltend machen.
Setzen Sie sich einfach mit unseren spezialisierten Anwälten wegen einer kostenlosen Erstberatung in Verbindung. Wir zeigen Ihnen in einem persönlichen Gespräch auf, welche Rechte Ihnen zustehen. Insbesondere, ob für Sie die Rückzahlung des Kaufpreises gegen die Rückgabe Ihres Fahrzeugs an die Volkswagen AG oder die Geltendmachung einer Einmalzahlung die wirtschaftlich sinnvollste Lösung ist.
Selbstverständlich übernehmen wir kostenfrei die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.