Mit Wirkung zum 01.07.2019 erweitert der Gesetzgeber die sog. Gleitzone und benennt diese in den Übergangsbereich um.
Die bisherige Gleitzone ist ein sozialversicherungsrechtliches Instrument zur Steuerung von Sozialversicherungsbeiträgen im Niedriglohnbereich (sog. Midijobs). Bisher sieht das Gesetz vor, dass bei einem Einkommen über 450,00 € und bis 850,00 € der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung gleitend ansteigt bis zur regelmäßigen Höhe. Dies hat zur Folge, dass Arbeitnehmer in der Gleitzone ein höheres Nettogehalt erzielen können. Der Nachteil war aber, dass dadurch auch geringere Rentenanwartschaften erzielt wurden.
Dem hat sich der Gesetzgeber jetzt angenommen. Der neue Übergangsbereich reicht künftig bis zu einer Grenze von 1.300,00 € brutto. Darüber hinaus wird die Absenkung von Rentenleistungen beseitigt. Daher ist es nicht mehr notwendig, dass Arbeitnehmer auf die Reduzierung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts in der Rentenversicherung verzichten, um Rentennachteile zu vermeiden. Die bisher erteilten Verzichtserklärungen sind also ab Juli 2019 nicht mehr gültig.