Erbrecht

Erbrecht

- Armin Abele

Wann wird fachlicher Rat im Erbrecht benötigt?

Beim Tode eines Menschen tritt, sofern die Frage der Erbschaft nicht testamentarisch oder erbvertraglich geregelt ist, gesetzliche Erbfolge ein. In vielen Fällen wird aber die durch das Gesetz vorgegebene Erbfolge den Wünschen und persönlichen Verhältnissen des Erblassers nicht gerecht. Die Konsequenzen eines nicht vorhandenen, eines unwirksamen oder eines unklaren Testaments können fatal sein. Zerstrittene Familien, handlungsunfähige Firmen, nicht ausreichend versorgte Ehegatten und lang andauernde und kostspielige Prozesse sind nur einige Beispielsfälle hierfür. Die Regelung der Erbfolge sollte daher rechtzeitig geplant und wohl durchdacht sein.

Viele von Laien errichtete Testamente sind wegen gesetzlicher Formvorschriften unwirksam oder enthalten mehrdeutige Bestimmungen, die ein erhebliches Konfliktpotential in sich bergen. In Anbetracht der erheblichen Nachlasswerte, die oftmals im Erbgang zu übertragen sind und hinter denen das gesamte Lebenswerk eines Erblassers stehen kann, empfiehlt sich dringend, bei der Errichtung der letztwilligen Verfügung fachmännischen Rat einzuholen.

In bestimmten Fällen ist es auch sinnvoll, die Vermögensnachfolge bereits zu Lebzeiten in Gang zu bringen, wenn es z. B. um das Sparen von Erbschaftssteuer oder aber um die Regelung der Unternehmensnachfolge geht.

Durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann über den Tode des Erblassers hinaus gewährleistet werden, dass sein letzter Wille tatsächlich umgesetzt wird, Streitereien der Erben untereinander vermieden werden oder Nachlassgegenstände wirklich den Personen zukommen, für die sie vom Erblasser gedacht waren.

Nach dem Tode einer Person ist zu klären, wer Erbe geworden ist, ob eine Erbschaft ausgeschlagen werden soll, z. B. bei überschuldetem oder beschwertem Nachlass, wie eine Haftungsbeschränkung auf den Nachlass erreicht werden oder ob ein Testament angefochten werden kann. In Anbetracht der bei diesen Fragen häufig laufenden Fristen, ist auch hier die frühzeitige Konsultation eines Experten wichtig.

Oftmals stehen enterbten Familienangehörigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen den oder die Erben zu, von denen die Betroffenen keine Kenntnis haben, geschweige denn wissen, wie diese errechnet und durchgesetzt werden können.

Schließlich bringt auch die Verwaltung und Auseinandersetzung eines Nachlasses durch eine Erbengemeinschaft eine Vielzahl von rechtlichen Fragen mit sich, die häufig zu Zerwürfnissen innerhalb der Erbengemeinschaft führen.

Um die aufgezeigten Risiken und Probleme vermeiden bzw. minimieren zu können, stehen wir Ihnen bei der Errichtung und Gestaltung letztwilliger Verfügungen gerne zur Seite, sind als Testamentsvollstrecker für Sie tätig, beraten Sie nach dem Erbfall und sorgen gegebenenfalls für die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung der Ihnen zustehenden erbrechtlichen Ansprüche.

Auf dem Gebiet des Erbrechts stehen Ihnen insbesondere die Rechtsanwälte Jochen Kroll und Armin Abele - beide Fachanwälte für Erbrecht - in Reutlingen, Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Gekeler in Balingen und Herr Rechtsanwalt Marc-Dierk Hartmann in unserem Büro in Stuttgart als Ansprechpartner zur Verfügung.

(Stand: Januar 2007)

Armin Abele

Armin Abele

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht